Aufhebungsbescheid des Arbeitslosengeldes ,wegen Antrag auf voll Erwerbsgemindert

Hallo,ich möchte gerne wissen ob der Aufhebungsvertrag vom Arbeitsamt rechtens ist, denn ich habe bis jetzt nur ein Bescheid bekommen das ich voll erwerbgemindert bin und einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe stellen soll. Den Antrag habe ich gestellt. Meine Vorgeschichte ist das ich schon Ausgesteuert bin,immer noch Arbeitsunfähig und dann Arbeitslosenged bekam und diesen haben sie jetzt aufgehoben mit der Begründung.Sie bezogen Arbeitlosengeld unter Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung nach §145 SGB3 hat ANspruch auf Arbeitslosengeld auch,wenn noch nich verminderte Erwerbfähigkeit festgestellt wurde.Die Feststellung trifft die Rentenvers..Diese Feststellung wurde mit dem Bescheid bereits mit der Ablehnung der Reha und der vollen Erwerbsminderung festgestellt. Müsste ich nicht so lange Arbeitslosengeld bekommen bis ich eine Bewilligung von der Rente bekomme?Habe das gefunden. Klage beim Sozialgericht: -Sie stünde den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung wegen Erkrankung-Klage und Widersprch- Ihr gesundheitliches Leistungsvermögen wird nämlich fingert, das heißt, es muß so entschieden werden ,als liege es tatsächlich vor,solange, bis Sie Rente wegen voller Bzw. teilweise erwerbsminderung bekommen.Die Regelung des §145 SGB3 schützt sie das widersprüchliche Beurteilungen der Leistungfähigkeit durch die Agentur für Arbeit auf der einen Seite und ihre Rentenversicherung zu ihren Lasten gehen.Die Uneinigkeit dieser Stellen darf nicht dazu führen, dass ihnen beide Leistungen verwehrt blieben, das ALG1 und die Rente wegen Erwerbsminderung.Kann Ich das als widerspruch nehmen?

erwerbsminderungsrente, widerspruch
Krankenkasse fordert Reha-Antragstellung

Liebe User,

nach längerer Krankschreibung fordert die Krankenkasse nach § 51.Abs. 1 SGB V einen Antrag (G100, G110) auf REHA. Der Antrag wurde mir gesendet. Nun soll ich den Empfang bestätigen und den Antrag mit Frist von 10 Wochen zurücksenden. Soweit alles im gesetzlichen Rahmen. Meine Frage: Kann ich anstatt des Reha-Antrags auch einen Antrag auf Erwebsminderungsrente stellen? Lt. Schreiben Krankenkasse sind ab Zugang des Schreibens div. Anträge an die Rentenversicherung ZUSTIMMUNGSPFLICHTIG. Aufgrund meines gesundheitlichen Gesamtzustandes (bin in 1 Monat 59 Jahre alt) würde ich lieber eine EU-Rente beantragen. Ich war 2011 nach einer Herzattacke und psych. Erkrankung bereits 6 Wochen in Reha, wurde mit Std.-Weiser Wiedereingliederung als Arbeitsfähig entlassen. Nach erfolglosem Arbeitsversuch wurde eine EU-Rente abgelehnt. Widerspruch durch VDK blieb erfolglos. Von einer REHA verspreche ich mir überhaupt nichts. Die letzte war eine reine Beschäftigungstherapie mit Uniabgägern als Therapeuten. "Was nützt einem Hungrigen eine Speisekarte? ". Frage: Ist es sinnvoll den Rehaantrag an die Krankenkasse zur Einreichung bei der RV zu überlassen bezügl. der Umwandlung in eine EU-Rente? oder diesen mit einem Zusatzschreiben (keine Reha) selbst bei der RV einzureichen? Hat hier jemand Erfahrung darin, welches vorgehen anzuraten ist? Bitte nur fundierte Antworten oder Querverweise.

Vielen Dank

Antrag, erwerbsminderungsrente, eu-rente, Krankengeld, krankenkasse, Recht, Reha
Nach 78 Wochen Krankheit (Burnout) ausgesteuert, weiterhin krank

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau ist seit Ende Mai 2013 an Burnout erkrankt. Sie ist seit 27 Jahren( Bj.67) im öffentlichen Dienst beim gleichen Arbeitgeber(Stadt) als Erzieherin tätig(25 Stundenwoche, nicht gekündigt). Sie hat diese Kita als Musikkita aufgebaut(einige Jahre als Stellvertreterin), hat dort die musikalische Früherziehung(extra Studium) für die ganze Kita selbst durchgeführt und versucht, alle Kollegen nach dem Konzept der Musikkita mit einzubinden. Zusätzlich hat sie einige Jahre in Teilzeit für das Jugendamt der Stadt als Fachberater gearbeitet. Freiberuflich hat sie Fortbildungen(4-6 mal im Jahr) in anderen Städten in MV für Erzieher gegeben. Bevor sie sich diese Fortbildungen aufgebaut hat, gab sie einige Jahre freiberuflich Gitarrenunterricht für Erzieher der Stadt. Seit ihrer Erkrankung wird sie von einer Psychologin betreut. Die Wiedereingliederung in die Kita hat sie Anfang September begonnen, aber nach 2 Wochen und einem Tag (je 2 h) abgebrochen. Sie wollte gerne, kann aber nicht mehr als Erzieherin arbeiten. Der Lärm (und das alte Kollektiv) hindern sie daran. Nun ist ihr Gesundheitszustand leider wieder schlechter geworden. Am 21.11.2014 ist sie von der KK ausgesteuert. Das Schreiben dazu haben wir erhalten. Nun müssen wir zum AfA und übergangsweise ALG I (wir waren noch nie dort) für sie beantragen. Nach umfangreichen Recherchen im Netz ergibt sich für uns folgendes: § 125 SGB III - Bei Minderung der Leistungsfähigkeit - Nahtlosigkeit 1. Termin in der nächsten Woche beim BR des Arbeitgebers haben wir. 2. Danach beim Arbeitgeber mit BR nachfragen, ob er eine andere Tätigkeit(mit geringerem Lärmpegel) hat. Meine Frau hat 25 h die Woche in der Kita gearbeitet. 3. Sie kann aber noch nicht wirklich, will aber wieder arbeiten. Am 21.11.2014 ist sie von BKK ausgesteuert. 4. Zum AfA mit dem Schreiben der BKK und dem Wissen, ob die Stadt etwas für sie hätte, übergangsweise ALG I beantragen. 5. Wir wissen nicht, wann sie wieder "fit" also arbeitsfähig sein wird. 6. Jetzt kommt es: brauchen wir eine Bescheinigung, dass sie innerhalb der nächsten 6 Monate (ab dem 24.11.2014) wieder arbeitsfähig sein wird oder nicht? Sie will nicht in die Rente, sie möchte wieder arbeiten! Aber was ist, wenn sie einen Rentenantrag ausfüllen soll?

Kristian

ALG II, Arbeitsagentur, erwerbsminderungsrente, krankheit
Wieso hat der Bescheid der Erwerbsminderungsernte so eine bedeutende Wirkung bei anderen Vers.?

Die BVV. Das ist die Versicherung, bei der ich eine Berzfsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen habe. Die BVV hat zunächst bei meinem Antrag auf BU Rente darauf verwiesen, daß dies einem strengen Prüfungsverfahren unterzogen wird. D.h. meine Tätigkeitsbeschreibung meiner ehemaligen Arbeit wird eingeholt und dann wird ein Fragebogen erstellt, der von meinen Ärzten penibel ausgefüllt werden muss um meine Leistungsfähigkeit einzuschätzen. Im Anschluß werde ich noch einem Gutachter vorgeführt, der mich und meine Leistungsfähigkeit bewerten muss. Dieses Prüfungsverfahren stand an. Als ich jedoch meine Unterlagen bzw. den Bescheid der Erwerbsminderungsrente der BVV zurgelegt habe, sagten die zu mir, daß nun das Prüfungsverfahren wegfällt. Es genüge die Vorlage des Bescheids der Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung um die Berufsunfähigkeitsrente zu bekommen. Nun habe ich ein Bescheid bzw Bewilligung für meine Berufsunfähigkeitsrente bekommen. Nun zu meiner Frage: Ohne den Bescheid für die Erwerbsminderungsrente hätte ich schlechte Karten gehabt die Bu Rente zu bekommen. Dadurch daß ich nun von der Rentenversicherung als Rentner eingestuft worden bin habe ich nun ein Freischein für die BU-Rente. Machen die Versicherungen es sich so einfach oder hat der Bescheid der Erwerbsminderungsrente so eine starke Stellung? Ich willmich nicht beklagen, denn ich habe 3 Jahre gebraucht um die Rente zu bekommen aber ich war verwundert wie Gutgläubig die BVV plötzlich reagierte als ich den Bescheid der Rentenversicherung vorgelegen habe. Wird das generellso gehandhabt, daß wenn die BU Rente der Rentenversicherung vorliegt die Vorraussetzung für eine Berufsunfähigkeit erfüllt ist?

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Beziehe die Erwerbsminderungsrente: Sollte ich mich dafür schämen? Freund sieht das als Schmarotzer!

Bin mit meinem besten Freund in ein Streitgespräch geraten. Er findest es moralisch nicht richtig, daß ich die Erwerbsminderungsrente annehme. Es gäbe mit Sicherheit noch Tätigkeiten bzw. Arbeitsplätze die ich ausfüllen könnte, trotz meiner Leistungsminderung und GdB von 30%. Nun muss ich dazu sagen, daß ich schon 3 Jahre mit dem Antrag beschäftigt war und mir der erste Antrag sogar abgelehnt wurde. Zwischendurch habe ich immer wieder versucht einen meiner Leistung entsprechenden Arbeitsplatz zu finden, was mir nicht möglich war. So ein Arbeitsplatz wird nicht angeboten. Entweder ist man voll belastbar oder nicht. Nur zu 60% und 3-6 Stunden / Tag belastbar wird nicht ausgeschrieben und auch nicht gesucht. Das sind die Tatsachen mit denen ich konfrontiert wurde. Daher sehe ich die Rente als ein Ausgleich meiner verlorenen Leistungsfähigkeit. Es ist schon schwer genug einen vollwertigen Arbeitsplatz zu bekommen, wie sollte man einen minderwärtigen Arbeitsplatz finden? Ich schäme mich ganz und gar nicht, sondern sehe es als Ausgleich meiner verlorenen Leistungsfähigkeit, ohne die ich keinen Arbeitsplatz finden kann. Natürlich könnte ich noch als Parkwächter oder ähnliches arbeiten. Aber leichte Tätigkeiten werden meist von Minijobber belegt die voll belastbar sind, somit ist der Arbeitsmarkt für mich verschlossen wie es die Arbeitsagentur auch richtig bestätigt hat. Werde auch weiterhin auf einen Arbeitsplatz ausschau halten aber auf die Rente möchte ich nicht verzichten. Oder mache ich moralisch was falsch?

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Er beantragt Erwerbsminderungsrente und startet neuen Arbeitsversuch. Wie soll das gehen?

Ein guter Freund von mir ist vor jahren psychisch erkrankt. Im Moment noch arbeitslos, bekommt jedoch aufgrund Ersparnissen kein Alg2. Vor 3 Monaten hat er ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente eingereicht. Leider dauert das so lange. In der zwischenzeit bewribt er sich, um nicht an seinen Ersparnissen zu nagen. Er meint lieber zu Lasten der Gesundheit arbeiten gehen, statt die Ersprnisse aufzehren. Als er bei der Rentenversicherung angerufen hat, sagte man ihm, daß noch ein Gutachter eingeschaltet wird, trotz den zwei Befunde seiner Ärzte, die ihn seine Arbeitsunfähigkeit bestätigen und ihn gerne 2 Jahre aus dem Verkehr ziehen wollen (Zeitrente). Nun hatte er bei einer Bewerbung glück. Hat sich gut verkauft und wird vermutlich zum 1.11. als Wohnungsverwalter beginnen, was sehr stressig ist, obwohl er kein Stress verträgt. Was erzählt er nun dem Gutachter, wenn er zur Untersuchung im November eingeladen wird? Oder soll er dem Gutachter die Beschäftigung verschweigen? Denn als er das letzte Mal die Erwerbsminderungsrente beantragt hatte, war er noch arbeitslos und die Rente wurde abgelehnt. Wer er nun erzählt,daß er einen Arbeitsversuch startet wird sie vermutlich auf jeden Fall abgelehnt, da der Gutachter schreibt, daß er mehr als 6 Stunden belastbar ist, da er eine vollschichtige Tätigkeit angenommen hat. Oder soll er auf den Job verzichten und auf die Erwerbsminderungsrente hoffen? Aber wenn die wieder abgelehnt wird und es zum Widerspruch kommt, dauert er wieder sehr lange und er muss wieder von seinen Ersparnissen leben. Also,was soll er jetzt machen und was erzählt er dem Gutachter?

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