Hallo,
ich habe bereits viele Jahre MS, war letztes Jahr zur Reha. Im August`23 wurde ich aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen, der im Januar 2024 rückwirkend zum 01.1.23 genehmigt wurde.
Ich bin nun also EM-Rentnerin (mit 50 Jahren) und meine Rente ist unbefristet.
Früher, als ich noch leistungsfähig war und arbeiten gegangen bin, habe ich über die Firma in der ich angestellt war, eine betriebliche, zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen. Als unsere Niederlassung dann 2018 "verlagert" wurde, bin ich arbeitslos geworden und seitdem sind keine Zahlungen mehr geflossen.
Nun ist ja durch meine Erwerbsminderungsrente bei meiner Pensionskasse der Leistungsfall eingetreten.
Und sie fragen mich nun, ob ich den Betrag in monatlichen Raten (€ 33 brutto) oder als Einmalzahlung (ca. 9000 brutto) haben möchte.
Ich weiß nun nicht so recht was ich machen soll, vom Gefühl her tendiere ich zu der Einmalzahlung, da ich diese ja dann eventuell auch als Tagesgeld anlegen könnte.
Aber wie würde es denn bei der Einmalzahlung mit der Versteuerung aussehen?
Und was würde mir (falls ich den Betrag monatlich nehmen würde) von den € 33 brutto tatsächlich bleiben?
Der Beginn der Versicherung war im Juni 2003, eingezahlt habe ich bis August 2018.
Für euer Wissen wäre ich wirklich sehr sehr dankbar und ich danke euch ganz lieb vorab.
Herzliche Grüsse,
Annie