Wie komme ich an die Betriebsrente, die als Einmahlzahlung mein Ex erhielt?
Nach knapp 25 Jahren wurde meine Ehe 2006 geschieden. Das Scheidungsurteil besagt auch, dass die Betriebsrente aufzuteilen ist und hat die genauen Anteile auch schon festgelegt. 294 von insgesamt 350 Arbeitsmonaten.
Obwohl der Versorgungsausgleich bei der Betriebsrentenversicherung bekannt war, zahlte diese den gesamten Betrag (mittlere sechsstellige Summe) 2013 an meinen Ex (als dieser in Rente ging). Ich erfuhr erst 2018 davon als ich in Rente ging und einen Antrag auf Zahlung bei der Betriebsrente stellte.
Das Familiengericht hat ihn zur Zahlung verurteilt, er hat das ganze Geld (angeblich) aber schon ausgegeben. Durfte die Betiebsrente ausgezahlt werden ohne mich darüber zu informierenn? Was ist mit meinem Recht auf Wahl zwischen Rente und Einmalzahlung?
Mein Anwalt meint, dass eine Klage gegen so einen großen Konzern, keine Aussicht auf Erfolg hat.
2 Antworten
Es ist seine Rente, vor der du was abbekommst. Daher hast du nur einen Anspruch gegen ihn kaum gegen die Versicherung.
Ich würde eher mal bei ihm einen Gerichtsvollzieher vorbei schicken (sofern du einen Titel hast. Seine Konten pfänden hilft auch oft.
Wenn du keine Kohle hast und Prozesskostenhilfe bekommst würde ich klagen. Ansonst muss man eine Kosten Nutzen Rechnung aufmachen. Was kann ich gewinnen, was verlieren.
Ich sehe keinen direkten Anspruch, aber ich bin kein Anwalt.
Pfände bei deinem Mann man die Mietkaution :-))) Das Vermögen wird oft vergessen , wobei es erst fällig ist wenn er ausziehet. Sowie alle Nebenkostenansprüche. (Pfändung kostet nur 15 Euro)
Die Begründung des Rechtsanwalts ist natürlich sehr merkwürdig. Im Ergebnis ist die Auskunft aber zutreffend.
Ganz offensichtlich ist die Versicherung nicht zu einer Zahlung an Dich verurteilt worden. Wieso sollte die dann an jemand anderen als ihren Versicherungsnehmer auszahlen?
Woraus soll sich im übrigen für Dich ein Wahlrecht ergeben?
Die Antwort kann ich nicht ganz nachvollziehen. Bei der gesetzlichen Rente wurde die Aufteilung auch vorgenommen, ich erhielt anteilig die Rentenpunkte gutgeschrieben und diese werden mir seit Eintritt meiner Rente auch ausgezahlt, ohne wenn und aber.
Die Betriebsrente wurde im Scheidungsurteil genauso aufgeteilt und zum damaligen Zeitpunkt auch in vergleichbare Rentenpunkte und mit monatlichen Zahlungen beziffert.
Es hieß, dass das Betriebsrentenkonto genauso zu sehen ist wie die gesetzliche Rente.
Der Betriebsrententräger hat die Auszahlung von monatlich auf Einmalzahlung umgestellt ohne mich darüber zu informieren. Und obendrein, den gesamten Betrag an meinen Ex ausgezahlt, wieder ohne mich zu informieren.
Darauf angeschrieben von meinem Anwalt antwortete der Betriebsrententräger unter andrem mit einer Gesetzesbegründung des Gesetzgebers (VersAusglG § 22; BT-Drs. 16/10144, S. 65).
" ... Die ausgleichspflichtige Person weiß zudem, dass ein Teil des an sie ausgezahlten Kapitalbetrages nicht ihr, sondern der ausgleichsberechtigten Person zusteht, diese den Zahlungszeitpunkt aber nicht zwangsläufig kennt. [jetzt der wichtige Satz:] Das Schutzbedürfnis der ausgleichsberechtigten Person an der Teilhabe am Ausgleichswert hat vor diesem Hintergrund höheren Rang [!!!] als der Vertauensschutz der ausgleichspflichtigen Person, den gesamten Ausgleichswert behalten zu dürfen."
Aus meiner Sicht heißt das doch, dass der Rentenversicherungsträger nicht darauf vertrauen durfte, das mein Ex den Betrag weitergibt, und mein Schutzbedürfnis höher zu werten ist, und der Betriebsrententräger mich auf jeden Fall hätte Informieren müssen. Sowohl über die Umstellung der Rentenzahlung, und erst recht über die Auszahlung des gesamten Betrages an meinen Ex.
Inzwischen hat das Familiengericht ein Urteil zu meinem Gunsten gesprochen und meinen Ex zur Zahlung des anteiligen Betrages verurleilt.
Dieser hat das Geld aber (angeblich) schon ausgegeben und steht mittellos mit einer kleinen gesetzlichen Renta da, will und kann das Geld nicht zahlen.
(Einen Strafantrag gegen meinen Ex wegen Unterschlagung habe ich bereits eingeleitet).
Hat eine Klage gegen den Betriebsrententräger Aussicht auf Erfolg?
Kann man ihm vorschlagen, auf eine Klage gegen ihn zu verzichten, wenn er die anteilige Rente an mich zahlt, und im Gegenzug die Fordrung aus dem Urteil des Familiengerichtes abgetreten bekommt?
Hilfreich für mich wäre auch ein Tipp, welcher Anwalt im Kreis Mettmann sich mit diese Sachlage auskennt.
Schon mal danke für hilfreiche Antworten
Hilde