Anrechnung von Mieteinnahmen bei Witwenrente?

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Deine Frage ist etwas unlogisch.

Wie @Eifelia schon richtig eingewendet hat, geht es mal um Mieteinkünfte, mal um "unterstellte Gewinne."

Wenn Deine Mutter eine Witwenrente bekommt und entweder Vermietungs-, oder gewerbliche Einkünfte hat, so muss sie doch eine Einkommensteuererklärung abgeben.

In der Einkommensteuererklärung werden ja die Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten, oder der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt.

Die Überschüsse, oder Gewinne wären dann die Berechnungsgrundlage für eine Anrechnung, wenn sie überhaupt anrechenbar wären (siehe der Hinweis von @Eifelia auf das alte Recht).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für die Hinweise/ Nachfragen

Mein Vater ist 1932 geboren meine Mutter 1936. Geheiratet haben die beiden in 1961. Es gilt in der Tat "Altes Recht".

Es trifft auch zu, dass hier "Einnahmen aus Vermietung" nicht die Rente mindern.

Soweit so gut.

Da es sich jedoch um ein Gewerbe handelt, hat das Finanzamt die Mieteinnahmen als Einnahmen im Sinne einer selbständigen Tätigkeit eingeordnet. Diese können anscheinend sehr wohl angerechnet werden. Und von "unterstellten" Einnahmen hatte ich deshalb geschrieben, weil ich davon ausgehe, dass dies nicht zutrifft.

Denn von dem vermeintlichen "Gewinn" müssen meiner Ansicht nach noch die im Berechnungszeitraum entstandenen Ausgaben für die Bedienung von Hypothekenraten und Reparaturen abgesetzt werden. Die telefonische Aussage der Bearbeiterin, diese Ausgaben seien sozusagen "Privatvergnügen" und spielten insofern keine Rolle, wollte ich nicht so stehen lassen und gegen den Bescheid per Widerspruch angehen.


Eifelia  08.08.2022, 14:22

Also wurde hier ein bestehender Gewerbebetrieb nicht im steuerrechtlichen Sinn aufgegeben, sondern das Verpächterwahlrecht so ausgeübt, dass es bei Einkünften aus Gewerbebetrieb blieb?

Dann ist aber der Einwand von wfwbinder richtig: Hierfür müsste ja dann regelmäßig der Gewinn ermittelt und im Rahmen einer Steuererklärung erklärt werden und dazu gäbe es dann Steuerbescheide. Warum passiert das nicht? Dann wäre der korrekte Gewinn bekannt und nachweisbar.

Soweit Deine Mutter für Reparaturen des vermieteten Objekts zuständig ist, wären diese als Betriebsausgaben bei der Grwinnermittlung abziehbar. Von Kreditraten - soweit der Kredit mit dem vermieteten Objekt verbunden ist, natürlich - wäre allerdings nur der Zinsanteil Betriebsausgabe, die Tilgung nicht.

Und falls Du von Reparaturen im Privathaushalt und Kreditraten für die eigene Wohnung redest - die sind nicht abzugsfähig.

Efeu1965 
Beitragsersteller
 08.08.2022, 14:59

Es gibt in der Tat für jedes der betroffenen Jahre eine Bilanz unseres Steuerberaters.

Demnach wurden für das Objekt aber aufgrund der weiterhin hohen Belastungen durch Hypotheken und Reparaturen kaum Steuern fällig.

Das ist ja der Grund, warum die hohe Forderung der RV für die Jahre 2018 bis 2021 für mich nicht nachvollziehbar ist.

Die Berechnung selbst nachzuvollziehen, ist schon eine Herausforderung...

Meine Mutter ist dieses Jahr noch Eigentümerin, wird die Immobilie aber in Kürze an mich und meine Brüder überschreiben. Nicht zuletzt wegen der aktuellen Erfahrungen.

Da die Überführung des gewerblichen Teils des Grundstücks (ehemalige Gärtnerei mit Blumengeschäft an der Straße) in das Privatvermögen in 2021 abgeschlossen wurde, dürfte es aber zukünftig auch keine derartigen Probleme mehr geben.

Eifelia  08.08.2022, 16:52
@Efeu1965

Ob Steuern fällig werden, hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Renten werden nur zum Teil steuerpflichtig, es gibt den Grundfreibetrag, Freibetrag wegen Alters, evtl. Behindertenfreibetrag usw.

Auf die Witwenrente werden die eigenen, in diesem Fall Nicht-Vermögenseinkünfte der Mutter anteilig angerechnet, dazu gehört auch die eigene Rente der Mutter, OHNE irgendwelche Kürzungen. Im Bescheid der Rentenversicherung steht das alles haarklein für jedes Jahr drin. Stimmen denn die dort angesetzten Gewinne mit den Gewinnen lt. Steuerbescheiden überein (die muss man einfach nur auf den Monat umrechnen, also durch 12 teilen, das ist wirklich nicht besonders schwierig)? Wenn nicht: Wurden die Steuerbescheide eingereicht, die Formulare ausgefüllt und an die RV gesendet? Die werden jedes Jahr angefragt, wie kam es denn zu der Rückforderung für 4 Jahre?
Und schließlich: Es handelt sich hier im Durchschnitt um eine Minderung der Rente durch Anrechnung eigener Einkünfte von gerade mal 83,33 €/Monat, so viel ist das also gar nicht.

Efeu1965 
Beitragsersteller
 09.08.2022, 14:11
@Eifelia

Nochmals vielen Dank für die intensive Befassung incl. der diversen Belehrungen.

Der Bescheid selbst umfasst 3 Seiten.

Dazu kommen aber nochmals

15 Seiten Anlage (Berechnung für mehrere Zeiträume).

2 als "fiktive Berechnung" gekennzeichnete Anlagen im selben Umfang, deren Bedeutung ich auch als Mensch mit Vollstudium noch nicht verstanden habe.

Das Konvolut umfasst insgesamt ca. 50 Seiten, ist also nicht mal eben Nebenbei zu konsumieren.

Ich werde trotzdem versuchen herauszuarbeiten, ob und wenn ja in welcher Höhe die im Berechnungszeitraum entstandenen Ausgaben berücksichtigt wurden und dann den bereits eingelegten Widerspruch begründen oder (ggf.auch) zurückziehen.

Die telefonische Aussage der Bearbeiterin, dass entstandene Ausgaben "Privatvergnügen" seien und die Größenordnung der Rückforderung macht mich jedenfalls schon einmal skeptisch.

Daher war meine Frage, wie dies grundsätzlich aussieht (das dies für die selbstgenutzte Wohneinheit zutrifft, ist natürlich klar!).

Ich bin dann jetzt vorerst mit ausreichend Informationen versorgt und schließe hier.

Deine Angaben passen nicht zusammen.

Da Deine Mutter deutlich vor 1962 geboren ist und die Ehe - das unterstelle ich jetzt mal - vor 2002 geschlossen wurde, müsste altes Recht gelten - da werden keine Vermögenseinkünfte - dazu gehören auch Vermietungseinkünfte - angerechnet.

Außerdem sprichst Du in der Überschrift von Mieteinnahmen, im Text aber von Gewinnen aus selbständiger Tätigkeit, zudem noch von "unterstellten" - das ist aber nicht dasselbe.

Was genau wurde also nun angerechnet bzw. unterstellt?

Bin zwar ein Laie, logisch wäre es aber Rechnungen zu suchen die belegen, dass sie Kosten gehabt hat.


Eifelia  09.08.2022, 14:40

Nicht wirklich, aber das "kannst" Du nicht wissen. Maßgeblich sind die Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne, die werden auch dem Steuerbescheid entnommen. Da sind die Betriebsausgaben also schon abgezogen das wird seitens der RV nicht nochmals geprüft. Der FS sagt ja, dass Bilanzen erstellt wurden. Er könnte dies einfach mit dem ja vorhandenen Steuerberater besprechen, aber ich kann jetzt nicht mehr sagen, ob er das noch lesen wird.