Wechsel Der Bank - Kontonummer -?

2 Antworten

Indem Du dem Rentenversicherungsträger die neue Bankverbindung mitteilst.


Rentenfuchs  14.12.2019, 16:53

Tatsächlich muss die neue Kontoverbindung nicht dem Rentenversicherungsträger, sondern dem Post Rentenservice mitgeteilt werden (Wie Rolf42 bereits erläutert hat).

Privatier59  14.12.2019, 18:07
@Rentenfuchs

Tatsächlich habe ich das genau so gemacht wie beschrieben. Also keine Belehrung!

Rentenfuchs  20.12.2019, 10:24
@Privatier59

Sollte keine Belehrung sein. Erfahre aus der Praxis nur leider regelmäßig, dass das Verfahren über den Post Rentenservice nicht allen Rentnerinnen und Rentnern bekannt ist.