Betrieblicher Vorruhestand?
Mein Arbeitgeber bietet aufgrund von Stellenabbau einen betrieblichen Vorruhestand ab 58 an. Das Vorruhestandsgeld beträgt 70 %. Dieses wird längstens bis zum frühstmöglichen Renteneintritt (mit Abschläge), also bis 63 gezahlt. Kann man danach Arbeitslosengeld beziehen um dann erst mit 65 in Rente zu gehen?
Rente