Rente wegen Psyche ohne gearbeitet zu haben?
Ich bin knappe 30, habe keine 5 Jahre gearbeitet und werde demnächst das dritte Mal in den letzten 3 Jahren in einer Klinik verbringen da ich psychische Probleme hatte.
Damals teilte man mir in der Klinik mit, dass ich ohne 5 Jahre gearbeitet zu haben keine Rente wegen psychischer Störung bekommen kann.
2 Antworten
Damals teilte man mir in der Klinik mit, dass ich ohne 5 Jahre gearbeitet zu haben keine Rente wegen psychischer Störung bekommen kann.
Also .... mache bitte einen Termin bei der Rentenberatung und frage welche Anwartschaftszeit Du konkret zurückgelegt hast / was u.U. durch Ausbildungszeiten anrechnungsfähig ist.
Wirtschaftlich ändern wird sich dadurch nichts für Dich , denn Du wirst so sicherlich keine EM-Rente erzielen, die oberhalb der / Deiner Grundsicherung liegt.
Natürlich werden die Ausbildungszeiten angerechnet. Selbst die letzten Jahre der Schule (Oberstufe) werden rein von den Jahren her angerechnet: hast Du schonmal Dein eigenes Rentenkonto (Versicherungsverlauf) gescheckt?
Aber der Fragesteller gibt ja nicht an, welche Jahren bei ihm Ausbildung waren und welche Vollzeitstelle als Geselle usw. Sehr fraglich, ob er überhaupt noch eine Ausbildung geschafft hat ... .
Wer schreibt einen 30-Jährigen kaputt? Sehr sehr unwahrscheinlich. Er bleibt in der Grundsicherung. Kann man halt nix machen.
Den Versicherungsverlauf kann jeder anfordern:
Hey, Du brauchst keinen Termin zur Beratung oder so machen. Du brauchst Dich nur über die Mindestversicherungszeit informieren.
Du hast keinen Anspruch auf EM und auch nicht auf EU-Rente.
Es bleibt die Grunsicherung. Es ist immer so ein Sache, aber ein nur 30-jähriger Mensch final "kaputt geschrieben" wird ... nennt man nun mal so.
- Die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren ist Voraussetzung für die Regelaltersrente,
- Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung und
- Renten wegen Todes.
Auf die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren sind Kalendermonate mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR) anzurechnen.
Die Wartezeit von 20 Jahren ist Voraussetzung für die Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn die volle Erwerbsminderung vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit eintritt und seitdem ununterbrochen besteht. Auch auf sie sind Kalendermonate mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR) anzurechnen
Gemeint war: kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, schon gar keine volle Erwerbsunfähigkeit. Dafür bist Du zu jung.
Vor der Rente kommt die Arbeit - zu wenig gearbeitet - keine Rente.