Hallo,
eine Frage heute betrifft die Berücksichtigung des Grundfreibetrages in der Steuererklärung. Ich bin Rentner und muss eine Steuererklärung abgeben. Nun wird mir von der Rente zwar der Rentenfreibetrag (ich muss 81% der Rente versteuern) abgezogen. Wie verhält es sich mit dem Grundfreibetrag der ja jedem zusteht. Wo wird dieser denn in dem Steuerbescheid berücksichtigt? Muss dieser nicht von der zu versteuernden Rente abgezogen werden? Im Netz habe ich eine Beispielrechnung gefunden, wo dies so gerechnet wurde. Vielen Dank für ein Feedback.
Sophia2611