Kleingewerbe neben dem Hauptberuf?

Freunde, ich bin verheiratet und vom Beruf her Hausmeister und verdiene 2300 Euro Brutto monatlich.

Ich möchte mich neben dem Hauptberuf mit einem Kleingewerbe selbstständig machen, für den Arbeitgeber ist es keine Konkurenz, da das Kleingewerbe ein Drop-Shipping Unternehmen werden soll. (Ankauf/Verkauf bzw.Vermittlung via Internet und Telefon mit bis zu 5 Aufträgen/Bestellungen täglich.

Ich weiss das ich mit dem Kleingewerbe wesentlich mehr verdiene als mit meinem Hauptberuf als Hausmeister. Ich werde min. 200 000 € Euro im Jahr Umsatz machen, wobei die Kosten/Ausgaben bei ca. 35-40 % des Umsatzes liegen.

Ich möchte auch weiterhin als Hausmeister arbeiten, auch wenn das Kleingewerbe von Jahr zu Jahr wachsen wird.

Jetzt meine Fragen:

Was ändert sich für mich beim Gehalt aus dem Arbeitgeberverhältnis?

Werde ich weniger Lohn bekommen?

Wie verhält es sich mit den Krankenkassenbeiträgen? 

Wie siehts mit der Rente aus in die mein Arbeitgeber ja einzahlt? 

Kann man meinen Hausmeisterberuf und mein Kleingewerbe mit garantiertem Wachstum steuerlich von einander trennen? 

Mein Sohn und seine Frau werden in meinem Kleingewerbe angestellt sein und das Geschäft von A - Z leiten, deshalb möchte ich gerne wissen was sich für mich, in meinem Hauptberuf ändert.

Ich danke euch im Vorfeld für jeden Hilfe und freue mich über Tipps

Mit freundlichste Grüßen...

Rente, Arbeit, Beruf, Gewerbe, job, Kleingewerbe, Steuern
Liberty Pro-VorsorgePlus 4U Police gegen ETF tauschen?

Hallo zusammen,

ich habe mich 2004 für das Produkt Pro-VorsorgePlus 4U von der Liberty Europe entschieden um etwas für die Rente zu tun.

Aus heutiger Sicht weiß ich das es sicherlich besseres gegeben hätte,

nun sind die Abschlusskosten aber bezahlt und ich muss/kann mich entscheiden diesen durch einen ETF zu ersetzen.

Das Aktuelle Fond Volumen kann jederzeit steuerfrei und ohne Abzüge ausgezahlt werden.

Leider tue ich mich sehr schwer bei der Berechnung und was sich mehr lohnen würde,

  • Hohe Verwaltungskosten dafür aber der Steuerliche Vorteil des Liberty Europe, oder
  • geringe Verwaltungskosten dafür aber Vorabsteuern jedes Jahr + Steuern beim Verkauf.

Mache ich einen Fehler bei der Berechnung?

Nicht das ich etwas vergessen habe bevor ich kündige und mich später ärgere, das ich mich "schon wieder" nicht mit den Produkt auseinander gesetzt hab!

Eigenlich sieht es sehr klar aus, aber die Wertentwicklung letztes Jahr sah nun auch nicht so düster aus...

Aktuelle Wertentwicklung

(Bei einer monatlichen Sparrate von 73,43€)

  • 01.12.2016 6.225.58 (48% M&G GLOBAL BASICS FUND 52% LINGOHR-SYSTEMATIC-LBB-INVEST)
  • 01.12.2017 7.714,54 (48% M&G GLOBAL BASICS FUND 52% LINGOHR-SYSTEMATIC-LBB-INVEST)

Die beiden Fonds sehen nicht so schlecht aus, meiner Meinung nach.

Beispielrechnung

(ich habe das Volumen und die Beiträge gerundet um sie besser zu rechnen)

Liberty

Volumen = 7000€

Anlagedauer = 1 Jahr

Rendite = 5% p.a.

Monatliche Rate = 100€

Ausgabeaufschlag = 4% p.a. (4€ Verwaltungsgebühr pro Monat (12x100€ - 48€))

Risikobeiträge aufs Jahr gerechnet = 12,43€

Verwaltungsgebühr = 2,7% p.a. (0,7% Fondverwaltung + 2% von jeder Beitragszahlung)

Endbetrag vor Kosten = 8610€ (12x100€ + 7000€ = 8200€ + 5% Rendite)

Kosten = 589,3€ (8610€ - 6,7% Gebühren - 12,43€ Risikobeitrag)

Endbetrag nach Kosten = 8020,7€

ETF

Volumen = 7000€

Anlagedauer = 1 Jahr

Rendite = 5% p.a.

Monatliche Rate = 100€

Verwaltungsgebühr = 0,57% p.a. (0,20% Ordergebühren + 0,37% Verwaltungsgebühr pro Jahr)

Endbetrag vor Kosten = 8610€ (12x100€ + 7000€ = 8200€ + 5% Rendite)

Kosten = 49€ (8610€ - 0,57% Gebühren)

Endbetrag nach Kosten = 8560,92€

Besteuerung zum Jahresende = 11,66€ Vorabpauschale 

Besteuerung beim Verkauf = 54,98€

Über Meinungen etc. würde ich mich wirklich freuen, mein Kopf qualmt schon :o)

Altersvorsorge, Rente, Aktienfonds, ETF, Finanzen, Fonds, Fragen, Meinung
Sozialamt will ein Gutachten von der Rentenversicherung, die dieses verweigert?

Hallo zusammen,

meine Mutter hatte in diesem Jahr einen Schlaganfall mit entsprechenden Konsequenzen und jetzt ist sie noch in einen Behördenteufelkreis geraten, was ihren Gesundheitszustand noch weiter verschlimmert, aber naja, das zählt natürlich nicht. Sie hat nun Pflegegrad III. Sie ist 64 und ich sage schon mal vorweg, dass sie wegen fehlender Wartezeit keinen Anspruch auf Rente hat. Das Jobcenter hat meiner Mutter sein Gutachten zugeschickt, nach dem sie langfristig nicht mehr erwerbsfähig ist und dazu aufgefordert, Leistungen der Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente) und der Grundsicherung im Alter wegen der vollen Erwerbsminderung zu beantragen. Das hat sie gemacht. Ihrem Antrag auf Grundsicherung hat sie ein Schreiben von der Rentenversicherung beigefügt, in dem stand, dass ihre Wartezeit für eine Rente nicht erfüllt ist. Außerdem hat sie das Gutachten des Jobcenters über ihre volle Erwerbsminderung sowie die Anforderung des Jobcenters zur Beantragung vorrangiger Leistungen beigefügt. Daraufhin bekam sie eine Ablehnung vom Sozialamt mit der Begründung, dass das entsprechende Alter nicht erreicht ist und dass im Schreiben der Rentenversicherung nur steht, dass die Wartezeiten nicht erfüllt sind, aber nichts zur Erwerbsminderung, und dass das Gutachten des Jobcenters fürs Sozialamt nicht bindend ist, und dass die eins bräuchten von der Rentenversicherung. Also, ich halte es schon mal für frech, dass man gleich abgelehnt hat anstatt ein Gutachten der Rentenversicherung nachzufordern. Gleichzeitig wurde Erwerbsminderungsrente beantragt. Nach dem Erhalt der Ablehnung vom Sozialamt hat sie der Rentenversicherung zusammen mit der Anlage zur Feststellung der Erwerbsminderung und dem Schreiben von der Pflegekasse mit dem Pflegegrad meiner Mutter nachgeschickt. Außerdem wurde der Anlage ein Schreiben beigefügt, in dem meine Mutter nochmals deutlich darauf hingewiesen hat, dass sie unbedingt eine Fesststellung ihrer Erwerbsminderung bräuchte, vor allem weil dies von Sozialamt verlangt wird. 2 Wochen später bekommt meine Mutter eine Ablehnung von der Rentenversicherung, in der steht, dass der Grund die fehlende Wartezeit ist, und dass die die Prüfung der Erwerbsminderung nicht durchführen werden, weil meine Mutter wegen fehlender Wartezeit sowieso keinen Anspruch auf Rente hat. Also, ganz kurz nochmals alles: Jobcenter stellt Erwerbsunfähigkeit fest. Sozialamt akzeptiert das Gutachten des Jobcenters nicht und fordert eins von der Rentenversicherung. Rentenversicherung macht dieses nicht, weil es sowieso kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Was soll meine Mutter tun?

Ich bitte um Entschuldigung für so einen langen Text und danke für Ratschläge schon mal im Voraus

Rentenversicherung, Rente, Erwerbsminderung, jobcenter, Sozialamt
Wie kann man ein Haus innerhalb der Familie fair überschreiben?

Hallo ich suche hier allgemein nach einer Fairen Lösung für alle Parteien,

Zu dem Fall:

Vater besitzt 50% eines Eigenheims (Wert ca. 400k ist aber noch mit 50k belastet) er hat zwei Kinder die zu jeweils 25 % im Grundbuch eingetragen sind.

Vater will jetzt in eine kleine Mietwohnung ziehen und die 50 % an beide Kinder übergeben als Gegenleistung wünscht er sich eine Rente von beiden Kindern (oder auch nur von einem). Vater wäre aber auch mit einer anderen Einigung einverstanden (z.B. Sofortauszahlung der 50%...)

Kind 1 + Lebenspartner möchte gerne das komplett Haus kaufen also incl. der 25 % des Kindes 2.

Kind 2 ist damit einverstanden, ist aber noch Student und möchte deshalb erst in ein paar Jahren eine eigene Wohnung kaufen, schon alleine deshalb weil man zurzeit in der Großstadt keine guten Wohnungen findet und einen viel zu hohen Preis dafür bezahlt. Wegen der aktuellen Kauflagen in einer Großstadt würde Kind 2 zum jetzigen Zeitpunkt aber bei einem Verkauf vermutlich einen höheren Preis erzielen als wenn er es an Kind 1 verkauft. Zudem möchte Kind 2 eigentlich bei der aktuellen Zinssituation keine große Summe auf dem Konto haben.

Kind 2 wird keine Wohnung für sich kaufen können, da nicht klar ist an welchem Ort es bleibt. Kauft Kind 2 eine Mietwohnung muss es die Mieteinahmen versteuern und die Mietwohnung evt. auch wieder in ein paar Jahren verkaufen um dann das Kapital für ein Eigenheim zu verwenden, dann fallen also zweimal Kosten für Grunderwerbsteuer etc. an.

Nun zu den Fragen:

Welche Summe setzt man an auf die man sich einigt die Kind 1 an Kind 2 ausbezahlen sollte (inc. oder exklusive der Rente)? Gibt es eine Möglichkeit dass also z.B. 200k für Kind 2 irgendwo so geparkt werden, dass dieses es erst in ein paar Jahren verwenden kann ohne dadurch einen Verlust zu haben?

Was gibt es allgemein für faire Lösungen für Kind 1 und Kind 2?

Was müssen Kind 1 und Kind 2 unbediengt beachten?

Ein Kauf des 50 % Anteils von Kind 2 in ein paar Jahren kommt für Kind 1, Lebenspartner und Vater nicht in Frage.

Also noch einmal kurz zusammengefasst.

Vater will jetzt das Haus übergeben und wünscht sich jetzt eine Rente, Kind 1 möchte jetzt auf Grund der Kreditlage das Haus komplett Kaufen (zu einen fairen Preis, wie setzt man den an?). Kind 2 kann erst in ein paar Jahren etwas mit dem Kapital anfangen.

Die Familienverhältnisse sind alle unter einander sehr gut, deshalb wird nach einer guten Lösung für alle gesucht.

Danke

Rente, Erbe, schenkung, Auszahlung

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