Psychische krankheit, Grundsicherung, hartz 4?

5 Antworten

Eine Arbeitslosmeldung (Alg I - Agentur für Arbeit) setzt voraus, dass du erwerbsfähig bist und dich dem Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst.

Das Gleiche gilt für Alg II (Hartz IV - Jobcenter). Hier musst du mindestens 3 Std. täglich erwerbsfähig sein. Ansonsten hast du bei beiden Stellen keinen Anspruch.

Im ersten Moment würde ich sagen, dass du familienversichert bist, weil du bei deinen Eltern wohnst und noch keine abgeschlossene Ausbildung hast (U25). Aber dazu bin ich im Krankenversicherungsrecht nicht so genau bewandert. DAS kann hier bestimmt jemand anderes beantworten.

Hat die Krankenkasse dich dazu angeschrieben? Wenn nicht, dann würde ich dort erst mal nachfragen, wie sich das verhält.

Sollte es so sein, bleibt nur der Gang zum Amt für Soziales um Sozialgeld zu beantragen. Das wird dann so lange gewährt, bis du wieder auf den Beinen bist. (Und das ist auch nix Schlimmes!) ;-) Halt nur eine andere Stelle der Grundsicherung für vorrübergehende und dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen.

Alles Gute!


Doggirl22 
Beitragsersteller
 08.05.2020, 15:00

Ja die Krankenkasse hat mir gesagt das ich ab 23 selbst zahlen muss und nicht mehr familienversichert bin. Das mit dem sozialgeld geht das auch wenn ich bei meinen Eltern wohne?

TomundJerry  08.05.2020, 15:21
@Doggirl22

Das käme nur in Frage, wenn deine Eltern im Alg II-Bezug sind und du damit auch. Wenn ihr keine Sozialleistungen bekommt, dann nicht.

Das wäre dann "statt" Alg II. Ansonsten gibt es nichts, weil deine Eltern dir gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, so lange du keine abgeschlossene Ausbildung hast und unter 25 Jahre bist.

Und Achtung: Die Kindergeldberechtigung entfällt auch, weil du aktuell nicht Ausbildungssuchend bist und schon über 21 Jahre. Bei volljährigen Kindern hat man nur Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind nachweislich noch Schüler ist, sich in Ausbildung befindet oder ausbildungssuchend ist. (In der Regel dann bei der Berufsberatung gemeldet). Aber das entfällt ja zunächst, weil du momentan nicht erwerbsfähig bist.

Andri123  08.05.2020, 16:19
@TomundJerry

Das mit dem Kindergeld stimmt definitiv nicht. Ich habe aktuell sogar einen 50-jährigen Klienten, dessen Eltern Kindergeld erhalten. Und mehrere andere weit über 21.

Das liest man halt nicht so auf den ersten Blick beim googeln.

TomundJerry  08.05.2020, 16:40
@Andri123

Ein 50-jähriger für den man Kindergeld bekommt??? Noch nie gehört...dann liegt aber sicher eine besondere Härte o.ä. vor. Das ist hier ja nicht der Fall.

Andri123  08.05.2020, 17:01
@TomundJerry

Ja, ich verstehe Dein Unverständnis.

Kindergeldanspruch besteht auch bei vorliegender geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung oder z.B., wenn aufgrund einer psychischen Erkrankung keine Ausbildung aufgenommen werden kann.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-privat/kindergeld-fuer-ein-volljaehriges-psychisch-erkranktes-kind-3121888&ved=2ahUKEwj3tqHgw6TpAhWC3KQKHajQBX4QFjACegQIDRAN&usg=AOvVaw2VQiboUd9kQ-0xMGwSI5Iz

Von einem Antrag auf Betreuung, wenn auch nur für einen Bereich, würde ich dringend abraten und scheint mir auch nicht nötig. Da soll man schlecht wieder raus kommen und sowas bleibt für Jahre in den Akten. Unterstützung bzw Begleitung zu Ämtern kann man oft beim sozialpsychiatrischen Dienst (Gesundheitsamt) bekommen. Erst würde ich es aber bei neutraleren Stellen, wie Diakonie oder Arbeitslosenselbsthilfe versuchen, die dich beim papierkram evtl auch unterstützen könnten.

Hilfreich wäre auch für später mal, wenn dein Therapeut eine formlose, kurze Beurteilung an deinen Hausarzt schickt, wie es um dich steht, z.B. seine Diagnoseeinschätzung oder, falls sinnvoll, was zur Arbeitsfähigkeit. Lass dir die Beurteilung geben, darauf hast du ein Recht. Eine Therapie kann sich lange hinziehen oder auch nach Jahren wiederholen. So kann es sein, dass das Amt mal ein Gutachten und dafür eine Schweigepflichtsentbindung anfordert und dann wird gerne auch der Hausarzt, Therapeut gefragt. Damit hättest du vorab einen Überblick, wie dich beide einschätzen, kannst evtl noch Einfluss nehmen und später hast du was in der Hand.

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Text teilweise doppelt. Sorry. Die Ergänzung hat zu lange gedauert


Andri123  08.05.2020, 16:07

Das Problem bei neutraleren Beratungsstellen ist halt, dass man dort einmal hingeht, ein paar Ratschläge bekommt und sich dann selbst kümmern muss. Wenn man das nicht schafft und sich nicht nochmal aktiv dort meldet, passiert gar nichts.

Anders ist es schon bei einem gut funktionierenden sozialpsychiatrischen Dienst (auch nicht überall vorhanden), der den Fall begleitet, bis es läuft bzw. andere Hilfen angelaufen sind.

Zur gesetzlichen Betreuung mag man stehen, wie man will. Natürlich sind andere Hilfen vorzuziehen, wenn sie ausreichen. Aufgehoben werden Betreuungen nach meiner Erfahrung durchaus öfters. Der Vorteil ist halt, dass jemand verantwortlich ist und sich nachhaltig um die Angelegenheiten kümmert und sie verfolgt. Mit dem Aufgabenkreis "Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten" ist der Klient ja auch nicht übermässig eingeschränkt.

Von einem Antrag auf Betreuung, wenn auch nur für einen Bereich, würde ich dringend abraten und scheint mir auch nicht nötig. Da soll man schlecht wieder raus kommen und sowas bleibt für Jahre in den Akten. Unterstützung bzw Begleitung zu Ämtern kann man oft beim sozialpsychiatrischen Dienst (Gesundheitsamt) bekommen. Erst würde ich es aber bei neutraleren Stellen, wie Diakonie oder Arbeitslosenselbsthilfe versuchen, die dich beim papierkram evtl auch unterstützen könnten.

Hilfreich wäre auch für später mal, wenn dein Therapeut eine formlose, kurze Beurteilung an deinen Hausarzt schickt, wie es um dich steht, z.B. seine Diagnoseeinschätzung oder Arbeitsfähigkeit. Es kann ja sein, dass das Amt mal ein Gutachten und dafür eine Schweigepflichtsentbidung anfordert und dann wird gerne auch der Hausarzt, Therapeut gefragt.

muss ich mich arbeitslos melden kann ich Grundsicherung beantragen?

Weder noch, soweit Du keine Anwartschaftszeit zum Bezug von ALG I .... sprich mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in den zuzückliegenden 24 Monaten erfüllt hast.

Wohne aber noch bei meinen Eltern.

Also werden diese Dich auch weiterhn finanzieren müssen, soweit sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind. Der Krankenkassenbeitrag Mindestbetrag "freiwillig" Versicherter liegt derzeit bei 190 Euro im Monat.

Wirtschaftlich in der Lage sein stellt sich nach den Regeln von SGB II in sehr engen Grenzen dar, wenn man eine BG bildet.

Kleiner Exkurs ( ohne Berücksichtigung von Freibeträgen )....

Regelsatz für die Eltern = 2 * 389 Euro ( 90% des Regelsatzes I --- 432 Euro ) + für Dich als unter 25-jährige = 345 Euro ..... dazu kämmen dann noch die angemessenen Kosten der Unterkunft.

Ansonsten hast Du als unter 25-jährige keinen eigenen Anspruch auf Leistungen nach SGB II, außer Du würdest als 100% erwerbsgemindert eingestuft werden .... und davon gehe ich eher nicht aus.

https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/staatliche-hilfen/grundsicherung.php

Kleiner Tipp .... suche Dir einen TeilzeitJob .... dabei reicht es beireits ein Einkommern von 450,01 zu erzielen, um eine eigene Krankenversicherung zu haben.

https://www.smart-rechner.de/midijob/rechner.php

Bonne Chance.


cyracus  18.05.2020, 06:59

Ups, bei der Frage geht's um Grundsicherung = ALG 2, und Du antwortest im ersten Abschnitt zu ALG1

Die optimale Antwort kann ich nun auch nicht liefern.

Immerhin machst Du eine Therapie, das ist schon mal gut.

Aber ich würde Dir raten, Dich mit den anstehenden Fragestellungen an den Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes zu wenden.

Ein Sozialhilfeanspruch besteht wahrscheinlich, dafür müssen aber m.E. vorher vom jobcenter und von der Arbeitsagentur Ablehnungsbescheide vorliegen. Also gleich drei Anträge, entsprechende Begutachtungstermine.

Ausserdem gibt es bei der Arbeitsagentur auch eine Reha-Abteilung, vielleicht kannst Du dort auch Unterstützung erhalten. Es gibt ja auch beschützte Arbeitsplätze stundenweise. Und in unterschiedlichsten Formen.

Möglicherweise wäre auch eine ambulante Betreuung sinnvoll, oder eine gesetzliche Betreuung für bestimmte Aufgabenkreise, damit Du in diesen unübersichtlichen Hilfesystemen unterstützt wirst. Es ist nämlich nicht einfach, sich da durch zu finden.

Wichtig ist, dass Du "in die offiziellen Schienen reinrutscht".

Wahrscheinlich verzichten Deine Eltern auch seit zwei Jahren auf das Kindergeld? Das wäre auch nicht nötig.

Alles Gute