Nach dem Tod meines Vaters in 2017 erhält meine Mutter (Jahrgang 1936) die sog. "Große Witwenrente".

Aufgrund unterstellter "Gewinne aus selbständiger Tätigkeit" fordert die Deutsche Rentenversicherung nun die Erstattung eines Betrages von ca. 4.000,- Euro (rückwirkend über mehrere Jahre).

Frage: Wie sieht es mit den Unkosten aus? Kann der o.g. Forderungsbetrag nicht durch Handwerkerrechnungen oder Monatsraten für Hypothekendarlehen gemindert werden?

Aktuell wurde gegen den Bescheid fristwahrend Widerspruch eingelegt. Begründung wird nachgereicht. Welche Rechtsgrundlagen könnte man da anführen?