Kann ich das medizinische Gutachten der Agentur für Arbeit mit meinem Antrag auf Erwerbsminderungsrente einreichen?
Hallo zusammen,
Mitte Oktober bin ich von meiner Krankenkasse ausgesteuert worden. Ich bin nun seit mehr als 1 1/2 Jahren krank geschrieben. Anfang August habe ich einen Antrag auf Arbeitslosengeld I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung gestellt. Durch ein Gespräch mit dem Servicecenter der Agentur für Arbeit habe ich erfahren, daß das medizinische Gutachten an Hand der Aktenlage erstellt wurde. Das Ergebnis kenne ich nicht, aber auf Grund meiner Beschwerden denke ich, daß bestätigt wird, was ich schon weiß. Nämlich, daß ich nicht mehr arbeiten kann. Meine Frage nun : ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente fertig hier liegen und frage mich nun, ob ich überhaupt eine Ausfertigung dieses medizinischen Gutachtens der Agentur für Arbeit bekommen kann und ob es möglich ist, dieses meinem Antrag auf Erwerbsminderungsrente beizufügen? Oder geht dies generell nicht?
Vielen lieben Dank für eine Antwort
2 Antworten
Hallo Astrid544,
als juristischer Laie sind Sie gut beraten, von Angang an einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuzuziehen!
Wenn keine Rechtsschutzversicherung mit Sozialrechtsschutz besteht, dann wäre der VDK in die engere Wahl zu ziehen!
https://www.vdk.de/deutschland/pages/der_vdk/72455/suche-beratungsstelle?dscc=ok
Auch Gewerkschaftsmitglieder haben in der Regel im Rahmen der Mitgliedschaft einen Anspruch auf Sozialrechtsschutz!
Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Sozialrechtsschutz, so können Sie sich nach Deckungszusage einen Fachanwalt aussuchen!
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Im Rahmen der medizinischen Beweisführung kann Ihnen das Gutachten der Agentur für Arbeit hilfreich sein und in der Regel haben Sie Anspruch auf Einblick in dieses Gutachten!
https://www.youtube.com/watch?v=jCEO_t4euiY&t=2s
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Wenn Du schon seit 5 Wochen ausgesteuert bist, verstehe ich nicht, warum Du den Rentenantrag nicht schon längst abgeschickt hast. Im August hätte ich das bereits erledigt.
Die DRV wird selbst begutachten. Und falls sie das Gutachten der Arbeitsagentur haben möchte, kann sie das aufgrund der Schweigepflichtsentbindung, die man ja normalerweise unterschreiben soll, selbst anfordern. Auf jeden Fall muss der Antrag jetzt dringend abgeschickt werden.
Danke Andri123 für Deine schnelle Antwort. Den Antrag habe ich noch nicht abgeschickt, weil ich einfach nicht wusste, ob und wenn ja, wann man den am besten abschickt. Habe mich selbst bis hierhin durchgewurschtelt. Auf jeden Fall geht er heute noch raus. Habe das nur durch Zufall gelesen. Danke nochmal