Hi. Seit mehr als 15 Jahren bekomme ich die sogenannte Arbeitsmarktrente.
Das bedeudet ja, dass ich zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig bin, aber aufgrund des Arbeitsmarktes eine volle Rente bekomme.
Ich habe einen Minijob. Stimmt es, dass ich nicht mehr als drei Stunden an einem Tag arbeiten darf. Also nicht durchschnittlich betrachtet, sondern konkret.
Beispiel: Geplant ist ein Arbeitstag in der Woche mit sechs Stunden. Das geht so nicht, aber zwei Arbeitstage á drei Stunden.
Eigentlich widerspricht sich das ja. Zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig laut Rentenbescheid, aber nicht mehr als drei Stunden im Minijob arbeiten dürfen.