Muss ich die Überzahlte Rente zwingend zurückzahlen?
Seit ein paar Monaten bekomme ich Halbwaisenrente. Nun ist denen aufgefallen, dass von meiner Rente gar keine Beiträge für die Pflege- und Krankenversicherung abgezogen werden..weil die es eben vergessen haben zu berechnen. Mir ist das nicht aufgefallen, da ich nicht wusste, dass von der Halbwaisenrente überhaupt was abgezogen wird.
Jetzt habe ich einen Brief bekommen, in dem eine Neuberechnung der Rente. Ich werde ab sofort ein bisschen weniger Rente erhalten, da diese Beiträge abgezogen werden. Ist ja alles noch okay.
Jedoch fordern sie nun, dass ich die Überzahlung der letzten Monate zurückzahle. Für mich ist das als Student nicht wenig Geld. Jetzt ist meine Frage :
Muss ich die Forderung bezahlen? Ich kann ja schließlich nichts dafür, dass die einen Fehler gemacht haben. Ich habe es ja auch nie bemerkt. Es kann ja sein, dass ich dieses Geld schon ausgegeben habe...
Wie sieht die Rechtslage aus?
4 Antworten
Die DRV hat den Fehler rechtzeitig bemerkt (innerhalb eines Jahres). Zurückzahlen musst Du. Wenn Du DIch auf Entreicherung berufst wird, soweit rechtlich zulässig, die Rente solange gekürzt bis die Überzahlung erreicht ist.
Wenn in dem Bescheid steht, dass darauf Krankenkassenbeiträge zu entrichten sind, diese aber nicht abgezogen wurden, wusstest Du, oder Du hast fahrlässig nicht gewusst, dass Beiträge zu zahlen sind, dann ist die Verjährungsfrist mind. 4 Jahre, bei Arglist oder Vorsatz sogar 30 Jahre. Ergibt sich alles aus §§ 44,45 SGB X.
Du könntest dich auf Entreicherung berufen. Allerdings erhält man einen Bescheid vom Rententräger. Da hätte doch der Auszahlungsbetrag korrekt draufstehen müssen? Falls ja, hast du Pech. Falls der Bescheid jedoch falsch war, bist du eben entreichert.
Deine Frage kann ich nicht beantworten.
Aber wenn man davon ausgeht, dass die Überzahlung zurückgezahlt werden muss, kann man mit dem Leistungsträger vermutlich auch vereinbaren, dass die Überzahlung in moderaten Raten einbehalten wird. So ist zumindest meine Erfahrung bzgl. einer überzahlten KOV-Rente.
Du wirst das überzahlte Geld zurückzahlen müssen.