Mein Mann ist 2003 geschieden worden. Ehezeitende 2000.

Sämtliche Rentenansprüche sind an die Ex übertragen worden. Auch aus der Betriebsrente. Lediglich 18 € unterlagen dem schuldrechtlichen Ausgleich.

2009 wurde diese von der Ex beantragt. 2008 hat sich da das Gesetz geändert, obwohl die scheidung nach altem recht erfolgte wurde der Ausgleich nach neuem Recht berechnet und nun wurden aus 18€ von den Richtern 209,46 € gemacht. Weil es 5 Jahre beim Oberlandesgericht lag, Widersprüche etc. muss mein Mann 11.200 als Schulden monatlich an die Ex bezahlen und die 209.46 zusätzlich.

Mein Mann ist todkrank und nun stellt sich die Frage ob ich dann als Witwe das weiter bezahlen muss und die ca. 8400€ Rückstand als Schulden hätte sollte ich das Erbe annehmen.

Habe sowieso nicht verstanden wie sie die lange Laufzeit vor Gericht ihm als Schulden aufbrummen konnten.