Unterlagen im „Original"?
Problem
- -Ich habe beim Amt eine Schweigepflichtentbindung eingereicht, in welcher meine Signatur ,digital' war.
- -Alle anderen Felder waren ebenfalls auf dem PC ausgefüllt.
- -Ich wurde vom Amt darüber informiert, die Unterlagen im „Original" mit einer handlichen Unterschrift einzureichen.
- -Ich habe die Unterlagen mit einer handlichen Unterschrift versehen.
- -Das Datum wurde ebenfalls angepasst und per Hand geschrieben.
- -Die Kopien wurden von mir eingescannt und per E-Mail an das Amt verschickt.
-Das reichte nicht.
Die Nachricht vom Amt:
-„Die Schweigepflichtentbindung muss von Ihnen im „Original" hier vorgelegt werden muss, da das Amt eine „Kopie" nicht akzeptiert.
-Ich bitte Sie daher, die von Ihnen unterzeichnete „Original"-Schweigepflichtsentbindung hier vorzulegen."
Frage:
-Was wird mit „Original" gemeint.
-Die Schweigepflichtentbindung wurde mir vom Amt nicht als ,beglaubigtes' ,Original' zugeschickt, sondern als E-Mail-Anhang, welches ich lediglich herunterladen und ,kopieren' kann. Entsprechend kann ich die Unterlagen dann lediglich als ,Kopien' einreichen.
[-Werden mit dem Begriff „Original" Unterlagen gemeint, welche ich alle per Hand ausfüllen muss, und per —>Briefumschlag
beim Amt einreichen muss. Es besteht das Gefühl, dass auch dies falsch sein wird.]
2 Antworten
Da schauen wir doch mal ins Gesetz:
https://www.buzer.de/gesetz/3669/a51563.htm?k=2
Das ist die Grundlage und da wird Schriftform verlangt.
Und hier wird Schriftform definiert:
Die Urkunde muss im Original vorgelegt werden da nur das Original die Unterschrift enthält. Alles andere ist Kopie.
Die elektronische Form wird in der erstgenannten Vorschrift nicht erwähnt!
Um mit Deinem Irrtum aufzuräumen:
Das Formular kannst Du als " Kopie" aus dem Internet gezogen haben. Entscheidend ist Deine Unterschrift darunter. Die muss im Original übersandt werden.
Genau so muss verfahren werden. Bei "Signatur " erlaube ich mir den Hinweis, dass eine vollständige Unterschrift verlangt wird. Um nicht da auch noch Anstoß zu erregen sollte man dich darum bemühen, dass der Name leserlich ist. Solche Kleinlichkeiten sind nicht auf meinem Mist gewachsen. Es gibt in der Tat Urteile dazu.
Extrem hilfreich. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Haben Sie einen sehr schönen Tag noch.
Es geht hier lediglich um die Originalunterschrift.
Ein unterschriebenes und eingescanntest Formular enthält keine Originalunterschrift, nur eine kopierte!
Nicht wirklich schwer!
Sehr hilfreiche Links. Die elektronische Übergabe gilt somit nicht.
Um lediglich sicherzugehen: Die kopierten Unterlagen müssen per Hand signiert werden, in einen Briefumschlag getan werden, und letztendlich in den Briefkasten des Amts gelegt werden. Ist dies korrekt?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.