Unterlagen im „Original"?

2 Antworten

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Da schauen wir doch mal ins Gesetz:

https://www.buzer.de/gesetz/3669/a51563.htm?k=2

Das ist die Grundlage und da wird Schriftform verlangt.

Und hier wird Schriftform definiert:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126.html#:~:text=B%C3%BCrgerliches%20Gesetzbuch%20(BGB),notariell%20beglaubigten%20Handzeichens%20unterzeichnet%20werden.

Die Urkunde muss im Original vorgelegt werden da nur das Original die Unterschrift enthält. Alles andere ist Kopie.

Die elektronische Form wird in der erstgenannten Vorschrift nicht erwähnt!

Um mit Deinem Irrtum aufzuräumen:

Das Formular kannst Du als " Kopie" aus dem Internet gezogen haben. Entscheidend ist Deine Unterschrift darunter. Die muss im Original übersandt werden.


Privatier59  06.09.2024, 06:56

Danke für den Stern!

skyblue 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 18:21

Sehr hilfreiche Links. Die elektronische Übergabe gilt somit nicht.

Um lediglich sicherzugehen: Die kopierten Unterlagen müssen per Hand signiert werden, in einen Briefumschlag getan werden, und letztendlich in den Briefkasten des Amts gelegt werden. Ist dies korrekt?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. 

Privatier59  04.09.2024, 18:26
@skyblue

Genau so muss verfahren werden. Bei "Signatur " erlaube ich mir den Hinweis, dass eine vollständige Unterschrift verlangt wird. Um nicht da auch noch Anstoß zu erregen sollte man dich darum bemühen, dass der Name leserlich ist. Solche Kleinlichkeiten sind nicht auf meinem Mist gewachsen. Es gibt in der Tat Urteile dazu.

Andri123  04.09.2024, 18:28
@skyblue

Ja, es geht nur um die Original-Unterschrift.

Das mache ich auch oft. Woher das Formular kommt, ob schick in grün-weissem Original oder auf meinem Schwarz-Weiss-Drucker ausgedruckt, ist egal.

skyblue 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 18:29
@Privatier59

Extrem hilfreich. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Haben Sie einen sehr schönen Tag noch.

skyblue 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 18:31
@Andri123

Vielen Dank. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.

Es geht hier lediglich um die Originalunterschrift.

Ein unterschriebenes und eingescanntest Formular enthält keine Originalunterschrift, nur eine kopierte!

Nicht wirklich schwer!