Volle unbefristete Erwerbsminderungsrente?
Guten Tag , Ich habe im august den Antrag auf volle erwerbsminderungsrente gestellt heute am 11.11.2020 habe ich meinen Bescheid bekommen das die Rente unbegrenzt ab Juni bewilligt ist , auch heute habe ich das Angebot einer Abfindung von meinem Arbeitgeber erhalten , da es sich um eine nicht unerhebliche Summe handelt würde ich dies natürlich nur ungern ablehnen . Was kann ich nun tun
2 Antworten
Ich habe im august den Antrag auf volle erwerbsminderungsrente gestellt heute am 11.11.2020 habe ich meinen Bescheid bekommen das die Rente unbegrenzt ab Juni bewilligt ist , auch heute habe ich das Angebot einer Abfindung von meinem Arbeitgeber erhalten , da es sich um eine nicht unerhebliche Summe handelt würde ich dies natürlich nur ungern ablehnen . Was kann ich nun tun
Hallo Blackdoor,
unbegrenzt ist keine Garantie für alle Ewigkeiten, sondern die DRV kann jederzeit per Stichproben erneute Gesundheitsprüfungen anordnen!
Sie sind deshalb gut beraten, wenn Sie Ihre eigene Krankenakte stets auf aktuellem Stand halten und jederzeit nachweisen können, daß die gesundheitlich bedingten Leistungseinschränkungen weiterhin vorhanden sind!
Der Teufel steckt wie so oft im Detail und in Ihrem Fall spielen verschiedene Faktoren eine Rolle!
Rentenversicherung, Arbeitgeber, Steuerberater!
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Die Rentenversicherung muß Ihnen sagen können, ob und wie sich diese Abfindungszahlung auf Ihre Erwerbsminderungsrente auswirkt!
Die Deutsche Rentenversicherung ist verpflichtet, Ihre Versicherten gründlich zu beraten!
Hierzu stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
Die Versichertenältesten in Wohnortnähe (siehe hierzu unter Google)!
Terminabsprachen sind ggf. Grundvoraussetzung!
Die Bürgerdienste im Rathaus!
Die nächstgelegene DRV-Beratungsstelle!
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Ein guter Steuerberater kann Ihnen dann ggf. das beste Gesamtbild und die bestmögliche Lösung vermitteln!
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Hallo,
es kommt darauf an, schau einfach mal hier unter der
Experten-Antwort
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/abfindung-und-erwerbsminderungsrente.html#:~:text=Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung,nur dann als Hinzuverdienst gem.&text=Nur wenn der vom Arbeitgeber,Lohn%2C Abgeltung von Urlaubsansprüchen o.
......durchaus vergleichbar ‼️
🙋