Reha-Antrag/Dispositionsrecht der KK/Erwerbsminderungrente?
Habe nach Aufforderung der KK der Reha Antrag gestellt und bewilligt bekommen. In 2 Tagen werde ich ausgesteuert. Beim Arbeitsamt hab ich auch schon die sogenannte "Nahtlosigkeit " Antrag gestellt.(hab da Anspruch auf 24 Monate). Jetzt hat mir mein Arzt(Neurologe/Psychiater) die Bescheinigung ausgestellt, wo steht dass ich nicht Reha fähig bin. Diese Bescheinigung möchte ich an die Deutsche Rentenversicherung schicken. Meine Frage: hat die KK die Dispositionsrecht? Was bedeutet es für mich dann? Ich bin 58 Jahre alt, habe auch 50 % Schwerbehinderung und habe auch mehr als 35 Jahre Pflichtbeiträge an die DRV bezahlt. Wie läuft es weiter bei der Renten Versicherung? Lohnt es sich für mich den Erwerbsminderung Rente zu beantragen? Vielen dank
1 Antwort
Die Nahtlosigkeitsregelung greift doch eigentlich nur bei bereits gestelltem Rentenantrag. Allerdings kann der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden.
Meinst Du das mit Dispositionsrecht der Krankenkasse? Eigentlich versteht man unter dem Dispositionsrecht ja ein Recht des Versicherten, das aber in diesem Fall eingeschränkt ist.
Wenn Du ausgesteuert wirst, ist ein Rentenantrag wohl unerlässlich. Aber durch die Bescheinigung über die fehlende Reha-fähigkeit ist der vermutlich quasi schon gestellt.
Bei der DRV kann man auch anrufen und nochmal nachfragen.