Reha-Antrag/Dispositionsrecht der KK/Erwerbsminderungrente?

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Die Nahtlosigkeitsregelung greift doch eigentlich nur bei bereits gestelltem Rentenantrag. Allerdings kann der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden.

Meinst Du das mit Dispositionsrecht der Krankenkasse? Eigentlich versteht man unter dem Dispositionsrecht ja ein Recht des Versicherten, das aber in diesem Fall eingeschränkt ist.

Wenn Du ausgesteuert wirst, ist ein Rentenantrag wohl unerlässlich. Aber durch die Bescheinigung über die fehlende Reha-fähigkeit ist der vermutlich quasi schon gestellt.

Bei der DRV kann man auch anrufen und nochmal nachfragen.