Grundsicherung Anrechnung?
Guten Abend,
ich hätte eine Frage. Ich bin 65 und die gesetzliche Altersrente bekommen, die jedoch so klein ist, das ich Grundsicherung beantragen musste. Nun erwarte ich eine größere Summe Geld aus der einmaliger Auszahlung meiner Private Rentenversicherung.
- In den Infoblatt steht: "Sie sind also nicht verpflichtet, Ihre angesparte Riesterrente aufzulösen - kommt die Riesterrente zur Auszahlung, wird sie aber teilweise als Einkommen berücksichtigt (siehe oben)" Ich finde da nichts. kann mir jemand helfen, wieviel ist "teilweise"
Rente,
Grundsicherung