Betrieblicher Vorruhestand?

1 Antwort

Um ALG 1 zu beziehen, bedarf es der Arbeitslosigkeit. Das könnte beispielsweise durch einen Aufhebungsvertrag geschehen. Davon sprichst Du aber nicht. Das mit ALG 1 Bezug nach dem frühestmöglichen Renteneintrittsalter kannst Du vergessen, den auch das Jobcenter wird Dich auffordern die Rente mit Abschlägen anzutreten.
Sprich mit Deinem Arbeitgeber, dass er Dir aus betrieblichen Gründen einen Aufhebungsvertrag anbietet und als Abfindung Dir bis zum frühestmöglichen Renteneintritt monatlich 70% Deines letzten Monatsgehaltes anbietet. Dann bekommst Du zwar von der Arbeitsagentur eine Sperrzeit verordnet, kommst aber für 2 Jahre in den Genuß von ALG 1. Nach dieser Zeit kannst Du ja einen Minijob annehmen und so weiter Beiträge in deine Rentenversicherung einzahlen.


katrin389 
Beitragsersteller
 22.09.2020, 06:29

Vielen Dank für die Antwort. Mit deinem vorgeschlagenen Modell fehlt mir dann aber die Zeit für die 45 Jahre, die ich brauche um mit 65 abschlagsfrei in Rente zu gehen. Soweit mir bekannt ist, zählt die Vorruhestandszeit zur Wartezeit

Snooopy155  22.09.2020, 10:42
@katrin389

Vereinbare einen Termin mit Deiner Rentenversicherung und kläre dort die Fragen. Wenn Du die ALG 1 Bezugszeit benötigtst um nach Deinen Vorstellungen die 45 Jahre Versicherungszeit zu ereichen, dann ist dies ein Satz mit x.