Fiverr als Student mit Bafög?
Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich Plattformen wie Fiverr.
Auf diesen kann man als "Freelancer" gewisse Dienste anbietenm, wie z.b. das Designen von Logos/Schreiben von Texten.
Zu meiner Situation: ich bin Student, beziehe Bafög und habe sonst keine Einnahmen.
Angenommen ich melde mich auf dieser Seite an um Designs zu verkaufen und achte auch darauf, dass ich nicht mehr als 450 Euro im Monat dadurch verdiene (also die vom Bafög und Kindergeld gesetzte Grenze):
- Muss ich mich dann trotzdem offiziell als Freelancer bzw Freiberufler anmelden?
- Reicht es theoretisch auch, jede Einnahme festzuhalten und jährlich die Steuererklärung damit zu machen?
- Auf was müsste ich sonst achten?
Ich bitte um Verzeihung dafür, dass ich trotz bestehender Antworten auf ähnliche Fragen nochmals frage, aber ich habe keine 1:1 vergleichbare Situation finden können (also meist war der/die Fragesteller/in bereits Berufstätig/bezog kein Bafög).
Herzlichen Dank im Voraus und liebe Grüße
3 Antworten
dass ich nicht mehr als 450 Euro im Monat dadurch verdiene
Die Grenze ist 5.400,- pro Jahr, das ist in Deinem Fall wichtig, weil bei freiberuflicher Tätigkeit die Gewinne schwanken können.
also die vom Bafög und Kindergeld gesetzte Grenze
Nur Bafög, beim Kindergeld gibt es keine Grenze.
Gewinn ist Einnahmen abzüglich Ausgaben. Also besonders die Ausgabenbelege sammeln.
Du solltest überlegen, ob Du nicht für die Umsatzsteuer optierst, weil Du vermutlich nur Unternehmer als Kunden haben wirst. Eventuell auch ausländische, wo ohnehin keine Umsatzsteuer anfällt.
Wenn Du Dich nicht als "Freelancer" bezeichnen würdest, sondern als das was Du wirklich bist (Gewerbetreibender), dann wüsstest Du wohl, dass Du gar nichts verdienst.
Du machst Gewinn.
Und ein Gewerbe muss man bei der Stadt/Gemeinde anmelden.
Dann bekommst Du vom Finanzamt Post und gibst später zwei (nicht eine) Steuererklärung ab - Du hast die Umsatzsteuer vergessen.
Sagte ich nicht oben, dass Du ein Gewerbe ausübst?
Ob Du nun malst oder Hundefutter verkaufst - ein Gewerbe ist anzumelden.
Was das mit der USt zu tun haben soll, verstehe ich nicht.
Übrigens - wenn Du entgegen dem o.g. Rat die Kleinunternehmer-Regelung wählst, dann verrate bitte, wo Du das Geld aus dem Fenster wirfst - ich kenne jemanden, der es gerne aufhebt.
Monat auf Fiverr Logos male
Ich widerspreche @cats123 hier allerdings auch, denn Logos malen und Texte schreiben, fällt unter freien Beruf, weil urheberrechtlich geschützt.
Die Umsatzsteuer müsste doch irrelevant sein dank der Kleinunternehmerregelung oder nicht?
Du wirst fast nur unternehmerische Kunden haben und für die ist es egal, ob Du 200,- Euro als Kleinunternehmer, oder 214,- Euro inkl. 7 % Steuer berechnest. Aber Du hast aus Deinen Kosten Vorsteuerabzug. das ist bares Geld.
Ja, wenn Du freiberuflich tätig bist, dann musst Du das dem Finanzamt mitteilen. Solltest Du gewerblich tätig sein dann ist eine Gewerbeanmeldung fällig.
Wenn jemand freiberuflich tätig wird (was er nicht ist), dann muss er das n i c h t dem Finanzamt mitteilen.
Das erfährt von seiner Tätigkeit durch die Steuererklärunge(en).
Für Dich gilt das natürlich nicht, aber für jeden anderen schon!
Du kannst im Netz Paragrafen finden, sie aber nicht lesen.
Wo steht da, dass eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden ist?
Entschuldige, wusste nicht dass Du nicht lesen kannst. Im dritten Satz steht's.
Du kennst den Unterschied zwischen "hat anzumelden" und "muss anmelden"?
Nein?
Ein "hat" bringt keine Folgen (Zwangsgeld oder sonstwas) - ein "muss" tut dies.
Es bleibt dabei - eine freib. Tätigkeit muss nicht angemeldet werden.
Frag mal einen Praktiker.
Auch wenn man neue Wörter erfindet, hat man immer noch keine Ahnung von der Arbeit in einem Finanzamt.
Ja ich merk's gerade 😆. Hatte mich schon gewundert dass Du Dich so weit aus dem Fenster lehnst.
Die Grenze beim Bafög bei selbständiger Tätigkeit liegt bei ca. 367,-€
Dankeschön
Ist es dann ausreichend die Umsatzsteuer zu machen oder muss ich trotzdem einen Antrag als Freiberufler stellen?