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Ich bin Werkstudent und Tutor gleichzeitig - welche Abgaben habe ich dann?

Hi Leute,

ich werde am kommenden Mittwoch ganz frisch eine Stelle als Werkstudent ausüben, bei der ich zwischen 360 und 400 Euro im Monat verdienen werde (bei etwa 10h/Woche). Jetzt habe ich allerdings an meiner Uni ein Angebot für eine Tutorstelle bekommen, die ich ebenfalls sehr gerne ausüben würde. Diese Stelle wäre befristet von April bis Juli und ich würde dort 8h/Woche arbeiten (über die Bezahlung weiß ich noch nichts).

Ich habe schon gegoogled, aber mir war das alles irgendwie zu kompliziert, deswegen frage ich euch, mit was für Abgaben ich zu rechnen hätte in diesem Zeitraum?! Ich weiß, dass es eine 20-Stunden-pro-Woche-Grenze für Steuern gibt, die würde ich nicht überschreiten. Was ich aber definitiv überschreiten würde, wäre die 405-Euro-Grenze, die bei Werkstudentenjobs darüber entscheidet, ob man Krankenkassenbeiträge zahlen muss oder nicht. So wurde es mir zumindest beim Vorstellungsgespräch meines Werkstudentenjobs erklärt.

Deswegen meine Frage: Wären Krankenkassenbeiträge die einzigen Abgaben, die für mich anfallen würden, oder fällt da noch was an? Und wenn ja, inwiefern betrifft das dann meine beiden Arbeitgeber? Ich habe nämlich gelesen, dass alles, was bei Minijobs über gewisse Grenzen hinaus geht und weswegen dann Abgaben anfallen, von beiden Arbeitgebern gezahlt wird. Wenn dem der Fall wäre, würde ich mich bei meinem Werkstudentenarbeitgeber sicher nicht sonderlich beliebt machen...

Danke schon mal!

Student, Minijob, nebenjob, Werkstudent, Abgaben

Steuererklärung: Verlustvortrag bei Student mit Gewerbe und kurzfristiger Beschäftigung, ist das möglich?

Hallo,

Bräuchte bitte kurz Hilfestellung bei der Steuererklärung:

-Ich bin noch Student im Erststudium und

-habe ein Gewerbe (mit Kleinunternehmerregelung) - momentan noch ohne Einnahmen aber mit Ausgaben (ca. 300 Euro)

-außerdem bin ich einer kurzfristigen Beschäftigung nachgegangen (ca. 1300 Euro, Steuer 10 Euro, Mindestvorsorgepauschale ca. 150)

-habe ein unbezahltes freiwilliges Praktikum geleistet (mit nicht unerheblichen Fahrtkosten)

-online per Online-Mikrojobbing ca. 80 Euro Einnahmen gehabt

-und zahle ca 80 Euro/Monat für die studentische Krankenversicherung (AOK) außerdem noch eine private Haftpflicht (40€/jahr) und eine private Kranken-Zusatzversicherung (250 €/Jahr)

  1. Da Erststudium kann ich ja Aufwendungen fürs Studium nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben absetzen, was nichts bringen würde, da Gesamteinnahmen unter Steuerfreibetrag und kein Verlustvortrag. Oder? Und: Gilt das auch für die Versicherungen- Ist also Anlage Vorsorgeaufwand hinfällig?

  2. Kann ich den Verlustvortrag für Fahrtkosten (Werbungskosten) zur kurzfristigen Beschäftigung und zum Praktikum (je ca 900 Euro, Einfache Strecke, 0,30€/Kilometer) anwenden? Wenn ja wo kann ich beide eintragen (nur ein Block für "erste Tätigkeitsstätte" in Anlage N)? Kann ich überhaupt was rausholen, außer die 10 Euro Steuer 2014 ? Kann ich dann alle Werbungskosten addieren?

  3. Muss ich Mikrojobbing (Honorar) angeben, wenn ja wo ? Anlage G oder Anlage S?

  4. Ich fülle den Mantel (Einkommensteuererklärung und "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt) sowie die Anlagen N, G und evtl Vorsorge und S aus, Umsatzsteuererklärung Seite 1 , sowie formlose EÜR, Belege erst nach Aufforderung, richtig? Was habe ich dann vergessen?

Und: Zwischenzeitlich war ja auch das Erststudium als Werbungskosten absetzbar - Kann ich also mit freiwilligen Steuererklärungen bis 2013 einen Verlustvortrag für 2015 oder 2016 erreichen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Student, Kleinunternehmer, Kurzfristige Beschäftigung, Steuererklärung, Verlustvortrag

Als Vollzeitstudent Gewerbe anmelden für Google Search Engine Evaluator bei Leapforce?

... Google internet assessor (Search Engine Evaluator bei Leapforce)

Hallo!

Ich bin 19 Jahre alt und Vollzeitstudentin seit Oktober. Um meine monatlichen Einnahmen (aus elterlicher Unterstützung in Höhe von** 500 €** bestehend)zu erhöhen und gleichzeitig flexibel zu bleiben, habe ich mich nach einem Nebenjob umgesehen, dem ich über Internet von Zuhause aus nachgehe. Die Jobbezeichnung ist "Google Internet Assessor" oder bei der Firma, die mich für Google eingestellt hat (Leapforce) "Search Engine Evaluator".

Hier die Jobbeschreibung auf Deutsch: http://www.studentjob.de/stellenangebot/20546/Search-Engine-Evaluator-Deutsch

Meine Frage ist nun:** Gewerbeanmeldung** oder Anmeldung als Freiberufler? Selbstständig würde ich auf jeden Fall arbeiten, bloß da wäre die Problematik mit der Scheinselbstständigkeit, da ich ja nur für einen Auftraggeber arbeite.

Wenn ich ein** Kleingewerbe** anmelde, habe ich im Jahr 2011 noch einen Freibetrag von 8004 €, der steuerfrei ist, wenn ich das richtig verstanden habe. Nun ist die Verdienstspanne relativ hoch (18 US-Dollar die Stunde) und ich würde schon gerne um die 600 € im Monat verdienen (entspräche knapp 12 Stunden Arbeit wöchentlich, also das würde unter den 20 Stunden liegen, bei denen man ein Vollzeitgewerbe beantragen müsste).Außerdem wäre ich unter dem Steuerfreibetrag.

Dann käme ich nun auf das nächste Problem - die Krankenversicherung. Momentan bin ich noch bei der BKK VBU familienversichert. Der Nebenjob würde sich laut der offiziellen Webseite auf meine Krankenversicherung auswirken, da ich laut des eben genannten Links im Jahr 2011 nur 365 € monatlich maximal einnehmen darf (oder Gesamtbetrag von 4125 € jährlich), um noch familienversichert zu bleiben. Fraglich ist, ob sich die Regelung im nächsten Jahr ändert (Wurden schon neue Zahlen für 2012 veröffentlicht?)... Ich müsste mich also für knapp 70 € monatlich studentisch krankenversichern.

Um Kindergeldanspruch muss ich mir keine Sorgen machen, da meine Eltern es ab 01.01.2012 (Steuervereinfachungen), egal wieviel ich verdiene, erhalten würden.

Jetzt frage ich mich allgemein, ob ich das mit der Krankenkasse regeln muss, wenn ich beispielsweise nur 6 Monate bei Leapforce für Google arbeite (befristeter Vertrag). Wenn ja, könnte ich dann wieder familienversichert sein, wenn ich nicht mehr für diesen Arbeitgeber tätig bin?

Habe ich das jetzt alles soweit richtig analysiert oder fällt noch jemandem was ein, der sich mehr mit Steuern, Gewerbe, Freiberuflichkeit etc. auskennt?

Danke im Voraus für eure Antworten. Und keine Sorge: ich werde mein Finanzamt anrufen und es konsultieren bezüglich der ganzen Sache. Möchte bloß vorab gerne schon einige Meinungen erhalten.

Liebe Grüße Vanessa

Student, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Krankenversicherung, Familienversicherung, Google

Werkstudent und Kleingewerbe - Krankenversicehrung und 20h Limit

Ich weiß, dass das hier bereits einige male gefragt wurde. 90% der offenen Fragen (Krankenversicherung/Gewerbe/Freiberufler) sind mir auch schon klar. Jedoch noch nicht alles.

Die Situation:

Ich arbeite als Werkstudent 15-20h pro Woche. Dabei verdiene ich zwischen 600 und 800 Euro im Monat. Deshalb bin ich auch studentisch Kranken- und Pflegeversichert.

Der Plan

Ich möchte mich nun nebenher noch selbstständig machen. Webdesigner (Teils Stundenarbeit für Agenturen, teils Festpreis-Arbeiten ohne Zeitnachweis), Einnahmen aus Werbeanzeigen und Affiliate-Programmen im Web. Dafür möchte ich ein Kleingewerbe anmelden.

Bleibt mein studentenstatus bestehen? Für Krankenversicherung und meinen jetzigen Arbeitgeber

Nicht mehr als 20h/Woche ist mir klar. Das Problem: Die Einnahmen aus dem Kleingewerbe können nicht in Stunden gemessen werden. Das sind Festpreise für Webdesigns, die Affiliate-Sachen sind ja quasi Einnahmen ohne Zeitaufwand. Alles an Zeitaufwand läuft in der Vorlesungsfreihen Zeit (Wochenende+Ferien), würde also - falls das überhaupt relevant ist - nicht in die 20h zählen. Meine Arbeitszeiten als Kleinunternehmer sind also nicht nachzuvollziehen bzw offiziell gar nicht vorhanden. Daraus ergeben sich ein paar Fragen:

  1. Kann ich mit Kleingewerbe weiter studentisch Kranken- und Pflegeversichert sein?
  2. Bleibt mein Werkstudentenstatus bestehen? (Laut Vertrag darf ich natürlich keinen Job annehmen, durch den ich diesen Sonderstatus verlieren würde)
  3. Gibt es sonst noch Dinge zu beachten? Kindergeld-Verdienstgrenze gibt es ja nicht mehr, die Verdienstlimits als Kleingewerbe sind mir bewusst...

Danke für eure Hilfe schon einmal! Gruß, Fabian

Student, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Krankenversicherung, nebenjob, Werkstudent

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