Einmalige Honorarrechnung, kein Student?

1 Antwort

"Nun meine Frage...muss ich für diese einmalige Tätigkeit Steuern zahlen?"

Nein. Bei der Einkommensteuer zählt nicht eine einzelne Tätigkeit, sondern das Einkommen des ganzen Jahres.

Ob und inwieweit bei die Steuern anfallen, lässt sich nicht sagen. Aus den genannten Tätigkeiten heraus jedenfalls nicht. Es kann aber doch sein, dass noch andere Einnahmen, die steuerrelevant sind, vorhanden waren.

Bei der Umsatzsteuer ist es so, dass du entweder wegen der Einmaligkeit gar nicht erst Unternehmer bist oder aber dass du wegen der Höhe Kleinunternehmer bist.

Bei der Gewerbesteuer ist es so, dass du entweder wegen der Art der Tätigkeit nicht gewerblich tätig bist oder aber dass wegen der Höhe des Gewerbeertrags keine Steuerverstickung besteht.

Hattest du noch andere Steuern im Sinn? Es ist immer hilfreich, dazuzuschreiben, welche Steuer man eigentlich meint.

"Muss ich eine Steuererklärung abgeben?"

Auch hier fehlt wieder die Angabe zur Steuerart.

Eine Einkommensteuererklärung musst du abgeben, weil deine Einkünfte, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterlegen haben, mehr als 410 Euro betragen.

Eine Umsatzsteuererklärung musst du auch als Kleinunternehmer abgeben.

Eine Gewerbesteuererklärung musst du nicht einreichen.

"es ist ja ein ungewöhnlicher Status"

Was genau ist daran ungewöhnlich?


lunnsky33 
Beitragsersteller
 25.02.2016, 11:03

Erstmals vielen lieben Dank für deine Antwort

Ob und inwieweit bei die Steuern anfallen, lässt sich nicht sagen. Aus den genannten Tätigkeiten heraus jedenfalls nicht. Es kann aber doch sein, dass noch andere Einnahmen, die steuer relevant sind, vorhanden waren.
Ich werde über das Jahr ca. 6 Monate Kindergeldanspruch haben. Gehört dies auch zu meinem Einkommen? Das Geld erhalten ja meine Eltern. Ansonsten erhalte ich einen kleinen Betrag Unterhalt von Ihnen.

Hattest du noch andere Steuern im Sinn? Es ist immer hilfreich, dazuzuschreiben, welche Steuer man eigentlich meint.
Tut mir Leid, habe es zu sehr verallgemeinert. 
Ich hatte damit eigentlich nur die Einkommenssteuer gemeint. Würde bei der einen Rechnung auch Sozialversicherungsbeiträge dazukommen? Ich habe leider keine Ahnung.

Eine Umsatzsteuererklärung musst du auch als Kleinunternehmer abgeben.
Verstehe ich richtig, dass ich eine Einkommenssteuererklärung und zudem noch eine Umsatzsteuererklärung machen muss?

Was genau ist daran ungewöhnlich?
Da habe ich mich leider auch falsch ausgedrückt. Ich meinte nicht ungewöhnlich, sondern kompliziert in dem Sinne dass ich einen Monat exmatrikuliert bin und dann wieder angestellt und dann auch wieder inmatrikuliert. Ist nur meine Sichtweise, weil ich im Internet zu meinem genauen Status keine Antwort gefunden hatte, bis jetzt.

Vielen Dank nochmals!

EnnoWarMal  25.02.2016, 12:03
@lunnsky33

"Kindergeldanspruch"

Anspruch auf Kindergeld hat, wer ein Kind hat. Das Kindergeld soll den Anspruch des Unterhalts, den das Kind gegenüber seinen Eltern hat kompensieren. Es ist kein Einkommen der Eltern.