Für einen studentischen Werkvertrag zugleich Rechnungen ausstellen?

1 Antwort

Hallo, bei einem Werkvertrag bist Du gegenüber dem Auftraggeber (nicht Arbeitgeber) selbstständig und der braucht Rechnungen. Du könntest dafür ein Gewerbe anmelden. Je nach Art der Tätigkeit aber nicht nötig. Und: Wenn das auf 2 Monate befristet ist, wird Dir auch keiner den Kopf abreißen, wenn Du es seinläßt und nur Rechnungen schreibst. In der Steuererklärung solltest Du es aber erwähnen.

Viel Glück

Barmer