Für einen studentischen Werkvertrag zugleich Rechnungen ausstellen?
Hallo! Ich bin Studentin und habe das Angebot eines Werkvertrages über 40 Stunden im Monat für studentische Hilfsarbeiten, wobei ich nicht über 450€ kommen würde. Jetzt möchte der Arbeitgeber, dass ich über die geleisteten Stunden jeweils Rechnungen ausstelle. Das Ganze wäre allerdings nur eine sehr kurzfristige Konstruktion, weil meine "Stelle", vermutlich ab Mai, in einen regulären studentischen Hilfskraftvertrag überführt werden soll. Nach ein wenig Recherche scheint mir Rechnungen stellen bei einem studentischen Werkvertrag allerdings nicht viel Sinn zu machen. Und ich weiß auch nicht, wo ich das dann anmelden muss. Soll ich einfach Rechnungen schreiben als Kleinunternehmer und dann halt eine Steuererklärung machen? Was meint ihr?
1 Antwort
Hallo, bei einem Werkvertrag bist Du gegenüber dem Auftraggeber (nicht Arbeitgeber) selbstständig und der braucht Rechnungen. Du könntest dafür ein Gewerbe anmelden. Je nach Art der Tätigkeit aber nicht nötig. Und: Wenn das auf 2 Monate befristet ist, wird Dir auch keiner den Kopf abreißen, wenn Du es seinläßt und nur Rechnungen schreibst. In der Steuererklärung solltest Du es aber erwähnen.
Viel Glück
Barmer