Hallo,

ich absolviere momentan ein Pflichtpraktikum für 6 Monate bei einem bekannten Automobilhersteller, wovon 3 Monate auf ein pflicht und 3 Monate auf ein freiwilliges Praktikum beruhen. Durch das Corona Virus möchte das Unternehmen nun nach den 2 Wochen die Kurzarbeit einführen.

Ich habe gelesen, das man während einem freiwilligem Praktikum das Recht auf die Kurzarbeit hat, da man sozialversicherungspflichtig ist. Nun bin ich mir aber unsicher, ob ich das Recht auf das Kurzarbeitsgeld habe, da ich aufgrund dem Pflichtpraktikum nicht sozialversicherungspflichtig bin. Das Pflichtpraktikum läuft bis ende April. Ich weiß nicht, wie das ganze nun weitergehen wird.

Kann ich gekündigt werden? Oder kann es sein, dass ich das Pflichtpraktikum über kein Recht auf eine Entgeltzahlung habe?