Hallo,

eine vielleicht etwas spezielle Frage, aber vielleicht gibts hier ja den ein oder anderen Experten, der sich auskennt.

Ich bin zurzeit Student und habe vor wenigen Monaten eine GmbH gegründet, bei der ich auch Geschäftsführer bin. Gehalt liegt bei um die 3500 Euro. Ich benötige hierfür auch fast keine Zeit habe also neben dem Studium noch mehr als genug Zeit.

Ich möchte jetzt zusätzlich einen Werkstudentenjob annehmen. Im Zuge dessen habe ich mich informiert und bin darauf gestoßen, dass man als Student höchstens 20 Stunden arbeiten kann, bevor man Kranken- etc pflichtig wird. Das würde ich gerne vermeiden, da ein potentieller Arbeitgeber für meinen Job das dann ja auch ungern zahlen wollen würde.

Ist es möglich, dass ich meine Zeit als Geschäftsführer meiner GmbH glaubwürdig also rechtlich auf 5 Stunden die Woche beschränke (so ist es ja wirklich) ohne, dass mir das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung ankreidet?

Vielen Dank für die Hilfe!