Nachzahlung Finanzamt - Student, Mitarbeiter Hochschule, Lehrauftrag?
Hallo Zusammen,
ich habe vor ca. einer Woche meine Steuererklärung gemacht, da ich dazu verpflichtet bin.
Kurz zu meiner Situation. Ich bin Halbtags als Mitarbeiter an einer Hochschule angestellt (Netto ca. 1350€/Monat). Die Teilzeitstelle kommt zustande, da ich mich für ein Anschlussstudium (Master) entschieden habe. Um meine Kasse etwas aufzubessern, habe ich im vergangenen Jahr 2 Lehraufträge angenommen, welche mir steuerfrei ausgezahlt wurden (ca. 2200€).
Zurück zu meiner Steuererklärung.
Da ich diese so bequem wie möglich abwickeln wollte, habe ich mich für die Software Taxfix entschieden. Zu meinem Erstaunen wurde mir eine Nachzahlung berechnet. Die Jahre zuvor (ohne Lehrauftrag) habe ich eine kleine Erstattung erhalten. Ich bin der Meinung mich zu erinnern, dass Lehraufträge bis zu 2300€/Jahr steuerfrei sind. Ich habe ansonsten keine nennenswerten Ausgaben gehabt, welche ich in die Steuererklärung aufnehmen konnte.
Meine Frage
Kann es sein, dass ich durch meinen Status als Student anderen Regelungen unterliege? Falls nicht, wird die Erklärung vom Finanzamt ggf. auch zu meinen Gunsten korrigiert oder hilft an dieser Stelle nur ein Widerspruch?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
3 Antworten
Ergänzend: Warst Du bezüglich der Lehraufträge Arbeitnehmer oder selbständig tätig (hast also Honorare erhalten)? Im letzteren Fall gehören die Einkünfte in die Anlage S, Zeile 46/47.
Wegen der Nachzahlung: kannst Du die Berechnung hier mal anonymisiert einstellen?
Vielen Dank, ich vermute das sich mein Problem somit geklärt hat. Ich habe es falsch eingetragen (ich habe mich auf die Schritte im Programm verlassen). Ich hätte diese Angabe in Anlage S eintragen müssen.
Jetzt kommt der Gang/Anruf zum Finanzamt. Ich hoffe diesen Fehler kann ich irgendwie beheben.
1000x Dank noch einmal!
Daher:
'habe ich mich für die Software Taxfix entschieden. Zu meinem Erstaunen wurde mir eine Nachzahlung berechnet'
:-)
Kann es sein, dass du Einnahmen aus den Lehraufträgen in den Formularen falsch eingetragen hast?
Wären grds. schon steuerfrei nach §3 Nr. 26 ESTG, soweit die Formalien auch passen.
Wo sind denn diese Einnahmen im Bescheid zu finden?
Dann ist es vom FA aber auch als steuerfrei berücksichtigt. Daran kann die Nachzahlung also nicht liegen. Passt der Lohnsteuerabzug? Sind alle Vorsorgeaufwendungen (KV/PV/RV) berücksichtigt?
Ich bin das vorsichtshalber ein weiteres Mal durchgegangen. Ja, die wurden berücksichtigt und stimmt mit meiner Lohnsteuerbescheinigung überein. Leider finde ich auch sonst keine auffälligen Positionen in der Steuererklärung, welche zu einer Nachzahlung führen könnten.
Tja, wie soll man das dann jetzt beurteilen. Stell den Bescheid mal anonymisiert hier rein.
Verstehe ich nicht ganz: Du schreibst doch, die Einnahmen sind im Bescheid als steuerfrei erkannt worden. Oder ist das nur in deiner Erklärung? Wo tauchen die Lehraufträge im Steuerbescheid auf? Wenn sie auch da steuerfrei gestellt sind, ist es doch egal, ob bei der einen oder der anderen Einkunftsart, in der Gesamtberechnung ist das gleich.
Da hätte ich mich etwas deutlicher ausdrücken müssen. In meiner Erklärung habe ich die Lehraufträge in die Anlage N unter Punkt 27 (Steuerfreie Aufwandsentschädigung/Einnahmen) eingetragen. Den Steuerbescheid vom Finanzamt habe ich noch nicht erhalten, da meine eingereichten Unterlagen noch geprüft werden.
Den Steuerbescheid vom Finanzamt habe ich noch nicht erhalten
Woher weißt du dann, dass du nachzahlen musst??
Trotzdem ergibt es ja auch in der Vorausberechnung des Programms keinen Unterschied im Ergebnis, ob nun steuerfreie Einnahmen in der Anlage N oder in der Anlage S eingetragen werden. In beiden Fällen fällt ja auf die 2.200 keine Steuer an.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
In dem Bescheid tauchen die Einnahmen in "Anlage N" unter Nummer 27 auf ("Steuerfreie Aufwandsentschädigungen/Einnahmen). Ich vermute/hoffe, dass die auch dort hingehören.