Nachzahlung Finanzamt - Student, Mitarbeiter Hochschule, Lehrauftrag?

3 Antworten

Ergänzend: Warst Du bezüglich der Lehraufträge Arbeitnehmer oder selbständig tätig (hast also Honorare erhalten)? Im letzteren Fall gehören die Einkünfte in die Anlage S, Zeile 46/47.

Wegen der Nachzahlung: kannst Du die Berechnung hier mal anonymisiert einstellen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

DasBinIch 
Beitragsersteller
 21.10.2021, 11:43

Vielen Dank, ich vermute das sich mein Problem somit geklärt hat. Ich habe es falsch eingetragen (ich habe mich auf die Schritte im Programm verlassen). Ich hätte diese Angabe in Anlage S eintragen müssen.

Jetzt kommt der Gang/Anruf zum Finanzamt. Ich hoffe diesen Fehler kann ich irgendwie beheben.

1000x Dank noch einmal!

Daher:

'habe ich mich für die Software Taxfix entschieden. Zu meinem Erstaunen wurde mir eine Nachzahlung berechnet'

:-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Kann es sein, dass du Einnahmen aus den Lehraufträgen in den Formularen falsch eingetragen hast?
Wären grds. schon steuerfrei nach §3 Nr. 26 ESTG, soweit die Formalien auch passen.
Wo sind denn diese Einnahmen im Bescheid zu finden?


DasBinIch 
Beitragsersteller
 21.10.2021, 10:41

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

In dem Bescheid tauchen die Einnahmen in "Anlage N" unter Nummer 27 auf ("Steuerfreie Aufwandsentschädigungen/Einnahmen). Ich vermute/hoffe, dass die auch dort hingehören.

Wassonst  21.10.2021, 10:48
@DasBinIch

Dann ist es vom FA aber auch als steuerfrei berücksichtigt. Daran kann die Nachzahlung also nicht liegen. Passt der Lohnsteuerabzug? Sind alle Vorsorgeaufwendungen (KV/PV/RV) berücksichtigt?

DasBinIch 
Beitragsersteller
 21.10.2021, 11:15
@Wassonst

Ich bin das vorsichtshalber ein weiteres Mal durchgegangen. Ja, die wurden berücksichtigt und stimmt mit meiner Lohnsteuerbescheinigung überein. Leider finde ich auch sonst keine auffälligen Positionen in der Steuererklärung, welche zu einer Nachzahlung führen könnten.

Wassonst  21.10.2021, 11:24
@DasBinIch

Tja, wie soll man das dann jetzt beurteilen. Stell den Bescheid mal anonymisiert hier rein.

DasBinIch 
Beitragsersteller
 21.10.2021, 11:44
@Wassonst

Vielen Dank für deine Hilfe. Meine Frage hat sich durch einen anderen Kommentar beantworten lassen. Leider sollte man sich nicht nur auf die einfach Bedienung einer Software verlassen. Beste Grüße

Wassonst  21.10.2021, 11:52
@DasBinIch

Verstehe ich nicht ganz: Du schreibst doch, die Einnahmen sind im Bescheid als steuerfrei erkannt worden. Oder ist das nur in deiner Erklärung? Wo tauchen die Lehraufträge im Steuerbescheid auf? Wenn sie auch da steuerfrei gestellt sind, ist es doch egal, ob bei der einen oder der anderen Einkunftsart, in der Gesamtberechnung ist das gleich.

DasBinIch 
Beitragsersteller
 21.10.2021, 12:00
@Wassonst

Da hätte ich mich etwas deutlicher ausdrücken müssen. In meiner Erklärung habe ich die Lehraufträge in die Anlage N unter Punkt 27 (Steuerfreie Aufwandsentschädigung/Einnahmen) eingetragen. Den Steuerbescheid vom Finanzamt habe ich noch nicht erhalten, da meine eingereichten Unterlagen noch geprüft werden.

Wassonst  21.10.2021, 12:02
@DasBinIch
Den Steuerbescheid vom Finanzamt habe ich noch nicht erhalten

Woher weißt du dann, dass du nachzahlen musst??

Andri123  21.10.2021, 16:45
@DasBinIch

Trotzdem ergibt es ja auch in der Vorausberechnung des Programms keinen Unterschied im Ergebnis, ob nun steuerfreie Einnahmen in der Anlage N oder in der Anlage S eingetragen werden. In beiden Fällen fällt ja auf die 2.200 keine Steuer an.