Muss ich mich als Nachhilfelehrer bei der "Schülerhilfe" mich beim Finanzamt anmelden ?
Ich arbeite seit 2011 als Nachhilfelehrer in einer "Schülerhilfe"Agentur. Die Jahresfreigrenze habe ich bisher nie überschritten (Ca. 250 € im Monat). Muss ich diese beim Finanzamt rückwirkend angeben bzw kann ich das überhaupt? Da meine Beschäftigung auf Honorarbasis beruht bin ich mir da nie sicher gewesen wie das geschieht.
1 Antwort
Beim Finanzamt melden: Ja.
Bei (Familien-)Krankenversicherung melden: Ja.
Steuererklärung machen: Ja.
(Diese könnte ohnehin wichtig sein, um ggf. Ausbildungskosten des Studiums anzusetzen)
Allgemein:
http://www.heimarbeit.de/nebenjob-nachhilfe-geben-das-sollte-man-wissen/
Hier nochmal in einem anderen Forum:
http://www.gutefrage.net/frage/freier-mitarbeiter-und-steuern-finanzamt-einkommenserklaerung-abgeben