Chef mit fragwürdigen Vertragsmodellen. Probleme für mich?
Ich habe einen Studentenjob für den ich einen Vertrag auf geringfügige Beschäftigung unterzeichnet habe. Nachdem der Chef eigenartige Erklärungen zu Limiten für Verdienst und Arbeitszeit gab, fragte ich nach und es kam heraus, dass ich eigentlich als kurzfristige Beschäftigung seit einem Jahr bei ihm arbeite. Laut eigener Aussage, meldet er mich und meine Kollegen in regelmäßigen Abständen beim Finanzamt ab und wieder an.
Abgesehen von einem mir ausgehändigten fehlerhaften Arbeitsvertrag, widerspricht diese Methode, meines Wissens nach, aufgrund einer vorliegenden regelmäßigen Beschäftigung, den Bestimmungen der kurzfristigen Beschäftigung.
Für mich passt eigentlich soweit alles allerdings möchte ich im Nachhinein keine Probleme mit der Sozialversicherung oder anderen Stellen bekommen.
Soll ich einfach ruhig bleiben und bei eventuell auftretenden Problemen auf meinen Arbeitsvertrag verweisen? Die Verdienstgrenze eines Minijobs habe ich bisher nie erreicht...
2 Antworten
Eine geringfügige Anstellung (Minijob) wird nicht beim Finanzamt gemeldet, sondern bei der Minijobzentrale.
Bei dem was Du geschrieben hast (angemeldet und abgemeldet nach Arbeitsanfall) kann ich erstmal nichts falsches finden.
Ein Problem wäre es, wenn die Meldungen falsch abgegeben worden sind. Du müsstest ja Abrechnungen bekommen haben.
Aber es ist eben kein Minijob sondern eine kurzfristige Beschäftigung, die regelmäßig an- und abgemeldet wird. Da es ein normales Einzelhandelsgeschäft ist, gibt es keinen wirklichen punktuell stärkeren Arbeitsanfall
Kurzfristige Beschäftigung ist bis zu 70 Tage im Jahr möglich. Wenn diese Grenze eingehalten ist, ist alles gut.