Chef mit fragwürdigen Vertragsmodellen. Probleme für mich?

2 Antworten

Eine geringfügige Anstellung (Minijob) wird nicht beim Finanzamt gemeldet, sondern bei der Minijobzentrale.

Bei dem was Du geschrieben hast (angemeldet und abgemeldet nach Arbeitsanfall) kann ich erstmal nichts falsches finden.

Ein Problem wäre es, wenn die Meldungen falsch abgegeben worden sind. Du müsstest ja Abrechnungen bekommen haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

jalek24 
Beitragsersteller
 25.04.2020, 17:32

Aber es ist eben kein Minijob sondern eine kurzfristige Beschäftigung, die regelmäßig an- und abgemeldet wird. Da es ein normales Einzelhandelsgeschäft ist, gibt es keinen wirklichen punktuell stärkeren Arbeitsanfall

Kurzfristige Beschäftigung ist bis zu 70 Tage im Jahr möglich. Wenn diese Grenze eingehalten ist, ist alles gut.