Kann ich die Gebühren zurückverlangen?
Hallo
Ich bin seit 2012 Student und habe seitdem auch ein Konto bei der Sparkasse. Ich habe immer brav jedes Semester meine Studienbescheinigung abgegeben und dachte die 5-10 € Entgeltabrechnung gehören dazu. Nun habe ich (ja dumm von mir ich weiß) sehr spät erfahren , dass es für Studenten komplett kostenlos ist. Daraufhin habe ich mich natürlich sofort bei der Bank gemeldet und alle meine Studienbescheinigungen waren im Archiv gespeichert nur ich wurde nicht als Student umgeschrieben. Die Beraterin meinte nur es sei meine Schuld, dass ich mich nicht direkt von Anfang an gemeldet habe und haben mir daraufhin nur von 3 Monaten die Gebühren zurück gezahlt. Teils bin ich Schuld gebe ich zu, aber ich habe denen jedes Semester die Studienbescheinigung gegeben und die haben mich einfach nicht als Student umgestellt. Was meint ihr dazu? Könnte ich da noch was zurück bekommen? Sind immerhin etwas mehr als 4 Jahre Gebühren die ich nicht hätte zahlen müssen. Vielen Dank schon mal im Voraus.
4 Antworten
Hallo ich weiß die Diskussion ist schon drei Jahre her und wollte nur mal fragen ob du dein Geld wiederbekommen hast. Habe jetzt das gleiche Problem. Bin seit 2 Semestern Student und habe erst gestern erfahren das Studenten gratis ein SSK konto kriegen sollten. Werde morgen zur Sparkasse fahren und nachfragen ob es möglich sei mir das Geld zurück zu zahlen.
Ich finde nicht, dass du als Laie wissen musst, dass das Konto umsonst geführt wird und sehe die Schuld allein bei der Bank.
Ich denke, dass die Beraterin oder jeder, der dir das Geld nicht erstatten will da die falsche Ansprechpartnerin ist. Lass dir ihren Chef geben.
Hat ja auch was mit Umgang mit Kunden und Image zu tun.
Wenn sie mauern, kannst du das ja zum Anlass nehmen, dir ein kostenloses und vor allem wesentlich besseres Konto anzuschaffen.
Wende dich an den Ombutsmann der Banken
Und suche dir schon mal eine neues Konto. Deutsche Kreditbank und Sparda ist immer kostenlos.
Da du anscheinend den vierteljährlichen Rechnungsabschluss jeweils ohne Widerspruch akzeptiert hast, hast du jetzt keinen Anspruch mehr auf Rückzahlung.
Die Sparkasse könnte dir die gezahlten Gebühren allenfalls aus Kulanz erstatten, aber das ist deren Entscheidung. Wenn die Sparkasse daran interessiert ist, dich als Kunden zu behalten, wird sie dir vielleicht entgegen kommen, wenn du den möglichen Wechsel zu einer anderen Bank ins Gespräch bringst.