Steuererklärung Abschlussarbeit und dan festes Beschäftigungsverhältnis?

1 Antwort

Du hast von beiden Unternehmen Lohnsteuerbescheinigungen erhalten und beide Lohnsteuerbescheinigungen, bzw. die Zahlen aus den Lohnsteuerbescheinigungen müssen in die Anlage N zu Deiner Einkommensteuererklärung eingetragen werden.

Eine Nachzahlung sollte sich nicht ergeben, wenn Deine Eintragungen richtig sind.

Also mal überprüfen, ob Du die Zahlen für den Sozialversicherungsabzug richtig in die Anlage Vorsorgeaufwand übertragen hast.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Apolonius 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 15:19

Hallo, den einzigen Beitrag den mein Arbeitgeber während meiner Abschlussarbeit geleistet hat ist die Zeile 28 "Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale", zusätzlich hat er Lohnsteuer + Soli. ca. 10 Euro abgeführt. Ich selbst war in der Zeit studentisch kranken- und pflegeversichert. Beiträge zur gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung die ich hier gezahlt habe habe ich schon richtig unter Vorsorgeaufwand Zeile 16 + 18 eingetragen. Vllt. habe ich doch alles richtig eingetragen, zumal mein Fall nicht besonders kompliziert ist. Ich muss eigtl. nur den Mantelbogen, Anlage N und zusätzlich den Vorsorgeaufwand mit den Beiträgen die ich zur gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung selbst gezahlt habe, ausfüllen.

Ich bin mir unsicher, ob die mir gezahlte Aufwandentschädigungen für die zwei Monate + die Prämie wo anders in der Steuererklärung zusätzlich berücksichtigt werden muss, da das vllt. als Student anders gehandhabt wird? Oder spielt das keine Rolle ob Student oder normaler Arbeitnehmer?

wfwbinder  15.04.2020, 15:27
@Apolonius

Nein, da gibt es keinen Unterschied, aber eigentlich hätte Dein Arbeitgeber Rentenbeiträge abführen müssen.

Und hattest Du keine Werbungskosten? Arbeitsweg?

Apolonius 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 15:41
@wfwbinder

Hallo, Werbungskosten sowas wie Arbeitsweg, Verpflegungspauschalen, Druck- Kopier und Bindekosten für die Thesis, Fahrten zur Schulungen, etc. pp. welche ich nicht steuerfrei vom AG erhalten habe, habe ich alles unter Werbungskosten berücksichtigt. Wie schon gesagt, wenn ich den Lohnsteuerbescheid vom jetzigen AG fürs letzte Jahr eintippe ist die Steuererstattung z.B. 1500Euro, sobald ich noch zusätzlich den Lohnsteuerbescheid für die 2 Monate vom anderen Arbeitgeber eintippe mindert das meine Steuerstattung. Mich wundert das nur etwas, aber vllt. stimmt das auch so und ich habe nur ein Denkfehler?!

Apolonius 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 16:27
@wfwbinder

Hallo, mir ist wohl beim draufschauen auf die Steuerbescheinigungen ein fehler unterlaufen. Mein AG für meine Thesis hat Rentenbeiträge gezahlt, habe ich wohl übersehen und vergessen zu nennen. Wie dem auch sei, ich schicke die Steuererklärung mal so ab. Kann mir nicht vorstellen etwas falsches gemacht zu haben, da bin ich mir viel zu sicher. ^^

Aber herzlichen Dank für Ihre Hilfe @wfwbinder.

wfwbinder  15.04.2020, 18:10
@Apolonius

Wenn die Rentenbeiträge nachgetragen werden, wird es auch richtig sein.