Steuererklärung Abschlussarbeit und dan festes Beschäftigungsverhältnis?
Hallo zusammen,
ich war vergangenes Jahr 2019 im Januar und im Februar noch im Unternehmen A als Student zur Erstellung einer Abschlussarbeit eingestellt. In beiden Monaten habe ich auch eine monatliche Aufwandsentschädigung (laut Vertrag) erhalten + im Januar habe ich nochmal eine zusätzliche Prämie erhalten. Laut Lohnsteuerbescheid wurden für die zwei Monate paar Euro Lohnsteuer und Soli einbehalten, zusätzlich wurden Kranken und Pflege Versicherungsbeiträge gezahlt. Einnahmen aus Unternehmen A sind besipielsweise 4.000 Euro.
Seit März bin ich nun im Unternehmen B eingestellt. Hier bin ich als ganz normaler Arbeitnehmer tätig. Einnahmen aus Unternehmen B sind besipielsweise 30.000 Euro.
Wenn ich nun die Steuererklärung für das Jahr 2019 ausfülle und den Lohnsteuerbescheid von Unternehmen B in Anlage N eintrage ist die Steuererstattung fiktiv z.B. 1500 Euro. Wenn ich nun den Lohnsteuerbescheid aus Unternehmen A zusätzlich in Anlage N eintrage führt dass zu einer geringeren Steuererstattung z.B. nur noch 900 Euro. In dem Fall muss ich sogar Lohnsteuer zurückzahlen.
Meine Frage ist nun, ob die Einnahmen die ich in Unternehmen A während der Zeit der Erstellung der Abschlussarbeit erhalten habe anders in der Steuererklärung berücksichtigen muss oder gehört das schon in Anlage N (nicht selbständiger Arbeit)?
Gruß Apolonius
1 Antwort
Du hast von beiden Unternehmen Lohnsteuerbescheinigungen erhalten und beide Lohnsteuerbescheinigungen, bzw. die Zahlen aus den Lohnsteuerbescheinigungen müssen in die Anlage N zu Deiner Einkommensteuererklärung eingetragen werden.
Eine Nachzahlung sollte sich nicht ergeben, wenn Deine Eintragungen richtig sind.
Also mal überprüfen, ob Du die Zahlen für den Sozialversicherungsabzug richtig in die Anlage Vorsorgeaufwand übertragen hast.
Nein, da gibt es keinen Unterschied, aber eigentlich hätte Dein Arbeitgeber Rentenbeiträge abführen müssen.
Und hattest Du keine Werbungskosten? Arbeitsweg?
Hallo, Werbungskosten sowas wie Arbeitsweg, Verpflegungspauschalen, Druck- Kopier und Bindekosten für die Thesis, Fahrten zur Schulungen, etc. pp. welche ich nicht steuerfrei vom AG erhalten habe, habe ich alles unter Werbungskosten berücksichtigt. Wie schon gesagt, wenn ich den Lohnsteuerbescheid vom jetzigen AG fürs letzte Jahr eintippe ist die Steuererstattung z.B. 1500Euro, sobald ich noch zusätzlich den Lohnsteuerbescheid für die 2 Monate vom anderen Arbeitgeber eintippe mindert das meine Steuerstattung. Mich wundert das nur etwas, aber vllt. stimmt das auch so und ich habe nur ein Denkfehler?!
Hallo, mir ist wohl beim draufschauen auf die Steuerbescheinigungen ein fehler unterlaufen. Mein AG für meine Thesis hat Rentenbeiträge gezahlt, habe ich wohl übersehen und vergessen zu nennen. Wie dem auch sei, ich schicke die Steuererklärung mal so ab. Kann mir nicht vorstellen etwas falsches gemacht zu haben, da bin ich mir viel zu sicher. ^^
Aber herzlichen Dank für Ihre Hilfe @wfwbinder.
Wenn die Rentenbeiträge nachgetragen werden, wird es auch richtig sein.
Hallo, den einzigen Beitrag den mein Arbeitgeber während meiner Abschlussarbeit geleistet hat ist die Zeile 28 "Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale", zusätzlich hat er Lohnsteuer + Soli. ca. 10 Euro abgeführt. Ich selbst war in der Zeit studentisch kranken- und pflegeversichert. Beiträge zur gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung die ich hier gezahlt habe habe ich schon richtig unter Vorsorgeaufwand Zeile 16 + 18 eingetragen. Vllt. habe ich doch alles richtig eingetragen, zumal mein Fall nicht besonders kompliziert ist. Ich muss eigtl. nur den Mantelbogen, Anlage N und zusätzlich den Vorsorgeaufwand mit den Beiträgen die ich zur gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung selbst gezahlt habe, ausfüllen.
Ich bin mir unsicher, ob die mir gezahlte Aufwandentschädigungen für die zwei Monate + die Prämie wo anders in der Steuererklärung zusätzlich berücksichtigt werden muss, da das vllt. als Student anders gehandhabt wird? Oder spielt das keine Rolle ob Student oder normaler Arbeitnehmer?