Muss ich Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen?
Liebe Community,
ich habe im vergangenen Jahr zwei kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse ausgeübt, die ja für Studenten für bis zu 3 Monate sozialversicherungsfrei sind. Ich habe insgesamt 4 Monate gearbeitet. Ich nehme an, dass ich nun einen Monat Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss.
Das ärgerliche daran ist, dass ich einen der Monate verletzungsbedingt nur knapp 10€ verdient habe, während ich die letzten beiden Monate knapp 2300€ verdient habe. Sollte ich also den letzten Monat nachzahlen müssen, so müsste ich ja Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zahlen. Das wären ca. 900€.
Bitte sagt mir dass ich mich da täusche! Oder gibt es einen Weg den Monat, in dem ich nur 10€ verdient habe nachträglich auf 450€-Basis zu berechnen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Zur besseren Versändlichkeit hier eine Auflistung:
Job A (Zum arbeiten konnte man sich wöchentlich neu eintragen. Wer verletzt war und nicht arbeiten konnte, bekam dementsprechend keinen Lohn):
- Monat: 650€ netto
- Monat: 10€ netto
Job B:
- Monat: 2000€ netto
- Monat: 2300€ netto
1 Antwort
Hallo, Beschäftigungen bis zu 3 Monaten sind (nicht nur für Studenten) sozialversicherungsfrei, wenn sie von vornherein befristet waren. Das können auch mehrere im Jahr sein.
Wenn das der Fall war, sehe ich keinen Anlass für Deine Befürchtung. Es ist doch auch nichts abgeführt worden, oder ?
Wenn hier irgendetwas falsch gelaufen sein sollte, müßte erstmal der Arbeitgeber dran glauben. Dass Du den kompletten Beitrag nachzahlen musst, ist ausgeschlossen.
Bist Du sicher, dass das überhaupt eine Beschäftigung war und keine Freiberuflichkeit ?
Viel Glück
https://www.bkk24.de/typo3/index.php?id=2214
Schau mal in den Link, vielleicht hilft dort noch etwas weiter.
Das hilft in der Tat. Vielen, vielen Dank! Wenn alles korrekt verzeichnet wurde, dürfte ich nicht über die erlaubten 70 Arbeitstage kommen. Ich werde mich gleich am Montag bei der Deutschen Rentenversicherung erkundigen und hier berichten.
Danke für deine Antwort! Leider scheinen die Beschäftigungverhältnisse aber doch addiert zu werden. Und da ich zu Beginn der zweiten Beschäftigung unterschrieben habe, dass ich bis zu diesem Zeitpunkt im Jahr, erst einen Monat sozialversicherungsfrei gearbeitet habe, bin ich wohl auch ganz in der Haftung und muss somit wohl Arbeitgeber- und nehmeranteil zahlen.
"Bei der Prüfung der Kurzfristigkeit kommt es nicht nur auf die aktuelle Beschäftigung an; die Zeiten mehrerer kurzfristiger Beschäftigungen sind zusammenzurechnen. Deshalb ist jeweils bei Beginn einer neuen Beschäftigung zu prüfen, ob diese mit den schon im laufenden Kalenderjahr ausgeübten Beschäftigungen die maßgebende Zeitgrenze überschreitet. Der Jahreszeitraum beginnt immer am 1.1. des Kalenderjahres, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird und endet jeweils mit deren voraussichtlichem Ende. Wird durch die Zusammenrechnung der Zeitraum von drei Monaten bzw. 70 Arbeitstagen überschritten, ist die zu beurteilende Beschäftigung grundsätzlich sozialversicherungspflichtig."
Quelle: http://www.uni-giessen.de/org/admin/dez/c/beschaeftigung/bskfbes/kzfbes