Nebenberuflich Selbständig – welcher Steuersatz fällt auf mich zu? 42% oder niedriger?

Um hohe Kosten für den Steuerberater zu vermeiden, fülle ich meine Steuererklärung beim ELSTER selbst aus. Ich habe in diesem Jahr einen regulären Job mit zusätzlichem Einkommen (selbständiger Arbeit) mit einem Gesamtgewinn von etwa 16.000 Euro ausgeübt.

Ich möchte mich nur nach der Kombination der Steuern erkundigen, die ich am Ende des Jahres zahlen muss? Ich habe in meinem regulären Job (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) mehr als 80.000 Euro verdient und dies wurde bereits über meine Gehaltsabrechnungen versteuert.

Wird dieses zusätzliche Einkommen mit meinem Einkommen zusammengerechnet oder separat behandelt?

Beispiel:
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: ca. 80k EUR
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: ca. 16k EUR

Ich weiß immer, dass es diese Tabelle gibt, in die man Daten aus verschiedenen Einkommensquellen eintragen kann – und dass freiberufliche und nicht freiberufliche Tätigkeiten unterteilt sind, daher weiß ich, dass dies hoffentlich dann auch unterschiedlich behandelt wird, oder? Ich weiß, dass es manchmal den höchsten Steuersatz von 42 % gibt, der manchmal auf das Einkommen fällt.

Gibt es eine Möglichkeit abzuschätzen, was mich in meinem Fall erwartet? Natürlich werde ich die EÜR-Anlage auch ausfüllen.

Danke! :)

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Freiberufler, Selbstständigkeit, freiberufliche Tätigkeit
Kosten für Therapiehund steuerlich geltend machen (Freiberuflerin)?

Bald bekomme ich einen wunderbaren Hund aus dem Tierschutz, den ich auch im Rahmen meiner Arbeit mit meinen Klient:innen pädagogisch einsetzen möchte. Nun bestehen da bei mir einige Unsicherheiten, ob ich Kosten für den Hund als Therapiehund in meine Betriebsausgaben aufnehmen kann?

Es handelt sich um folgende Kosten: Anschaffung, Hundehaftpflicht, Leinen/Zubehör, Futter, Hundeschule, Therapiehundausbildung

Da gibt es ja bereits ein Urteil von einer Lehrerin, die einen Hund als sog. Schulhund gehalten hat und die Kosten zu 1/3 absetzen konnte:

https://www.stb-goetz-kollegen.de/news_aerzte/winter_2019/therapiehund

Und ein anderes Gericht urteilte mit 50%:

https://www.juraforum.de/news/hundekosten-einer-lehrerin-teilweise-werbungskosten_223026

Allerdings lag der Fall da ein bisschen anders:

1. Die Schulkonferenz hatte beschlossen, dass ein Schulhund eingesetzt werden sollte. Das konnte die Lehrerin mit verschiedenen Schreiben nachweisen. Kann ich als Selbständige einfach beschließen, dass der Hund Teil meines Angebots ist und somit als Arbeitsmittel gilt?

2.Der Beschluss mit 1/3 kam zustande, weil das Gericht davon ausging, dass der Hund zu 2/3 einem privaten Zweck dient. Die Lehrerin setzte den Hund 5 Tage pro Woche in der Schule ein. Bei mir sind es aktuell weniger Stunden, die ich mit meinen Klient:innen verbringe. Ergo, wie berechne ich den Anteil zu dem mein Hund privat bzw. beruflich eingesetzt ist?

3.Die Therapiehundausbildung müsste ja in jedem Fall kein Problem sein, weil die ja nachgewiesenermaßen für berufliche Zwecke ist. Aber wie sieht es mit der Hundeschule aus?

Ich will keine Betriebsprüfung riskieren (das kann nun wirklich niemand gebrauchen). Im Zweifelsfall würde ich glaube ich eher auf Geltendmachung verzichten, als mich da irgendwie für's Finanzamt "auffällig" zu machen. Was meint ihr - was kann ich gut absetzen und was nicht?

Danke für die Hilfe :-)

Freiberufler, hund, Hundehaltung, selbstständig, Selbstständigkeit, freiberufliche Tätigkeit
Freiberufliche Tätigkeit neben Hauptjob und Nebenjob - Was wird versteuert?

Hallo, ich arbeite momentan auf sozialversicherter Basis 12/h pro Woche und bezahle auf mein Gesamtbrutto von ca. 640€ (Jahresbrutto zwischen 7680-8160€ je nach Zulagen) natürlich ganz normale Steuern. Zusätzlich habe ich einen Nebenjob (520€), der ja so gesehen steuerfrei ist. Jahresbrutto von Haupt + Nebenjob zusammen ca. 13-14K.

Nun habe ich mein Hobby des Grafikdesignen ebenfalls kürzlich als Einnahmequelle für mich entdeckt und verdiene im Monat durchschnittlich 200€ (ist jedoch sehr situationsabhängig und es gibt auch Wochen in denen ich rein gar nichts verdiene - aufgrund Nachfragemangel oder einfach weil ich keine Zeit dafür finde) - Mache das jetzt schon knapp 2 Monate nebenher. Arbeite auch nicht für spezielle Kunden direkt. Ich gucke mir eher einen Pool von Aufträgen an, an dem meist so zwischen 2-20 andere Designer arbeiten und die, dem Kunden besten gefallene Submission erhält den Zuschlag und wird dann für die Arbeit bezahlt. - Es kann also auch sein, dass ich 20 Stunden arbeite, aber nur für 5 von denen wirklich bezahlt werde. Nur falls diese Information relevant in diesem Kontext ist.

Nun meine Fragen, da ich mich mit Steuern so rein gar nicht auskenne und jegliche Artikel online eher verwirrend wirken.

Frage 1:
Welcher Freibetrag gilt für meine freiberuflichen/freelancing Einnahmen? 410€ pro Jahr und danach werden Steuern erhoben? oder (eine Zahl die häufig im Internet auftaucht) so um die 10.000€ pro Jahr? Ist diese 410€ Freibetragssumme für mich vielleicht gar nicht mehr relevant, weil ich mit meinen gesamten Einnahmen sowieso schon über die 10.000€ komme, oder liege ich doch noch darunter, weil es bei den 10.000€ nur um die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit geht und der 520€-Job nicht dazugerechnet wird?

Frage 2:
Was genau muss ich machen um nicht komplett die Kontrolle über die Situation zu verlieren aber auch noch so viel wie möglich meines (sehr mühsam erarbeiteten) Neben-Nebeneinkommen zu behalten?

Frage 3:
Lassen sich bestimmte Ausgaben für meine Tätigkeit (neue Programme, AI Tools, Adobe Subscription, Bundles, Stock Images, oder neue PC Hardware) von der Steuer absetzen, weil ich diese ja für die Arbeit brauchen würde?

Ist aber rein spekulativ und ich habe halt so rein gar keine Ahnung, wie irgendwas davon funktioniert..

Danke im Voraus an alle, die sich das hier durchlesen und mir ggf. ein wenig helfen können!

Freibetrag, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht, freiberufliche Tätigkeit
Werkstudent + freiberuflich + Minijob?

Hallo liebe Tippgeber,

ich studiere, bin im 7. Semster, arbeite bei der DEKA Bank 20h die Woche als Werkstudent. Ich bin 24, aber studentisch versichert bei der Bahn BKK.

Meine 2 Vorhaben/ Mein Plan:

  1. Ich will Barista Kurse geben für etweder 2-3 private Personen. Oder auch für Cafés oder Restaurants den Mitarbeitern Kaffe machen beibringen. Das ist dann freiberuflich, oder? Diese Kurse wären sehr unregelmäßig, Vlt einmal im Monat für 5h anbieten. Vlt hab ich mal mehr Kurse, mal weniger.
  2. Dann möchte ich noch einen Minijob bei einem Café am Wochenende anfangen. Auch maximal 5-10h pro Woche.

Meine Fragen:

  • Kann ich 20h Werkstudent + 10h Minijob + freiberuflicher Barista Kurs machen OHNE suuuper viele Abgaben zu haben? Oder besser gefragt: Was für Kosten kommen auf mich zu und lohnt es sich überhaupt mehr zu arbeiten oder komme ich am Ende auf das selbe raus wie wenn ich nur meinen Werkstudentenjob mache?
  • Ändert sich meine Krankenversicherungsbeitrag?
  • Ändert sich die Höhe der Sozialversicherung und Rentenversicherung?
  • Wie viele und welche Steuern muss ich zahlen und auf welche Einnahmen?
  • Ändert sich meine Steuerklasse komplett auf alles oder gilt das nur für den 2. Minijob?
  • Bin ich dann eigentlich noch Werkstudent oder verliere ich die günstigen Konditionen, und muss dann Teilzeit angestellt werden?

Ich will super gerne mein Vorhaben machen, aber ich weis nicht mit was für Kosten ich konfrontiert werde und ob sich das lohnt.

Danke für eure Ratschläge und Tipps!

Liebe Grüße Anissa

Minijob, Werkstudent, freiberufliche Tätigkeit
Einnahmen aus Kuratorentätigkeit/Feedbacker?

Guten Tag zusammen,

ich habe etwas spezielle Fragen bzw. Fragen, die hier in diesem Zusammenhang noch nicht beantwortet wurden und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

Ich hole mal etwas weiter aus, da die Fragen etwas Hintergrundwissen benötigen.

Seit einiger Zeit gibt es im Internet für Musiker/Bands die Möglichkeit ihre Musik/Songs auf Plattformen einzureichen, um dann Feedback zu erhalten. Im besten Fall gefällt der Song und der "Kurator" (auf den Plattformen so genannt; gemeint: der, der Feedback für den Song gibt) nimmt das Lied auch in seiner Spotify Playlist auf bzw. postet Content über Instagram und Co.

Hierbei geben die Musiker/Bands pro eingereichtem Song Geld an die Plattform. Der Feedbacker/Kurator bekommt für jedes angehörte Lied bzw. für jedes Feedback eine gewisse Vergütung (von 0,50€ bis 4€ je nach Reichweite und Qualität des Kurators). So sind hier im Monat Vergütungen zwischen 300€ - 1500€ möglich.

Die Platzhirsche und üblichen Plattformen sind hier Submithub.com, Soundcamps.com, Groover.co, Playlistpush.com.

 

Nun zu meinen Fragen dazu:

1. Stellen die Vergütungen des Kurators/Feedbackers eine klassische Einnahme dar, die in der Steuererklärung angegeben werden muss?

2. Falls ja, wäre es möglich und auch sinnvoll hier ein Gewerbe oder auch Kleingewerbe anzumelden um Steuern zu sparen? 

3. Wäre es möglich hier unter den Begriff des Freiberuflers zu fallen?

4. Was wäre hier allgemein die einfachste und sinnvollste Möglichkeit die Nebentätigkeit und die Steuerabführung unter einen Hut zu bekommen? (wenn möglich natürlich unter der Voraussetzung so wenig wie möglich an Steuern abführen zu müssen)

Vielen Dank für eure Unterstützung, Antworten und Meinungen. Ich bin für jede Hilfe dankbar, da ich mich hier wirklich gar nicht auskenne. 

Einen schönen Tag euch!

Kleingewerbe, musik, Steuern, freiberufliche Tätigkeit
Wo/ wie freiberuflichen Verlustvortrag bei ELSTER Online eintragen (Student)?

Hallo liebe Community,

ich muss für 2019 und 2020 eine Steuererklärung abgeben.

Ich bin hauptberuflich Studentin (Zweitstudium - Master) und habe seit 2018 nebenbei eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet.

Nun habe ich erstmals erfahren, dass man ab dem Zweitstudium einen Verlustvortrag geltend machen kann (Fahrtkosten zur Uni, aber auch Arbeitsstelle etc) und möchte dies gerne tun.

Dadurch, dass ich laut meinen Recherchen dafür allerdings die Anlage N nutzen soll als Student (nichtselbständige Tätigkeit) bin ich unsicher, wo ich die Ausgaben für meine freiberufliche (selbstständige) Tätigkeit angebe.

Beispiel: Ich hätte in Anlage N die Möglichkeit meine Arbeitsstätte der freiberuflichen Tätigkeit als Betriebsstätte anzugeben, allerdings bin ich eben nicht sicher, ob ich es dort angeben kann/darf. Vor allem müsste ich es dann im Format (x/Tage die Woche etc angeben), also nach einer Regelmäßigkeit, die so gar nicht stattgefunden hat.

Mein geplantes Vorgehen wäre bisher so:

  • ESt
  • EÜR (da freiberuflich)
  • Anlage N (für Verlustvortrag)
  • ... (fehlt noch was?)

Meine Fragen nun:

  • Wo gebe ich die Ausgaben der freiberuflichen Tätigkeit im Rahmen des studentischen Verlustvotrages an? Ist es bei Anlage N okay/möglich, oder sollte es lieber woanders sein?
  • Klar, in der EÜR gebe ich die Ausgaben an, aber die sind dann ja nicht automatisch im Verlustvortrag berücksichtigt, oder?

Besten Dank im Voraus.

Student, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Verlustvortrag, freiberufliche Tätigkeit, EÜR Finanzamt
Künstler - Bilder malen und verkaufen?

Hallo,

es würde mich sehr freuen sollte jemand meine Fragen beantworten können.

Bis vor wenigen Jahren war ich freiberuflich als Illustrator tätig, sprich Auftragsarbeiten mit Verkauf der Nutzungsrechte. Hier war der Vorgang für mich absolut klar, eindeutig mit der Anmeldung als Freiberufler und EÜR.

Dann änderten sich zwei Punkte, ich gehe Hauptberuflich einer anderen Arbeit nach, und das künstlerische Interesse hat sich verlagert, auf traditionelle Öl- und Akrylmalerei, ohne speziellen Verwendungszweck. Es handelt sich auch um keine Serien, es sind alles Einzelstücke.

Hier ist auch die Frage - wie dürfte ich bitte genau diese Bilder als Freiberufler verkaufen? Über der Einschätzung als Liebhaberei würden die Umsätze sicher liegen, direkte Auftragsarbeiten sind es auch nicht.

Was ich herausgefunden habe:

  • Verkauf an Wiederverkäufer, Shops, Galerien etc. wäre freiberuflich
  • Eine direkte Auftragsarbeit wäre freiberuflich

Nach zähem Suchen scheint jede Art von Verkaufsraum als gewerblich zu zählen, ein Onlineshop auf jeden Fall.

Ich frage mich, ob es weitere Möglichkeiten gibt, die Bilder zu verkaufen, ohne zusätzlich ein —-Gewerbe—- anmelden zu müssen.

  • Meine Werkstatt/Atelier (keine festen Öffnungszeiten/Arbeitszeiten) hat ein Fenster, jemand schaut rein, sieht die vielen Bilder, und möchte ein Bild kaufen - wie wäre das zu handhaben?
  • Oder, ich hänge einige Bilder in einer Arztpraxis etc. auf, jemand kontaktiert mich darauf hin und möchte ein Bild erwerben, wie wäre hier die Lage?

Leider konnte ich zu diesem Thema keine eindeutigen Antworten finden, für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Gewerbe, Recht, Steuern, Verkauf, freiberufliche Tätigkeit
Darf ich eigene Bilder, ohne Anmeldung, verkaufen?

Hallo an alle,

ich bin aktuell sehr viel am "malen" (Leinwandgestaltung, Objektcollagen). Ich mach das als Hobby und aus therapeutischen Gründen. Allerdings ist irgendwann jede Wand mal voll und jeder Freund/Bekannte/Verwandte mehrfach beschenkt.

  • Nun frage ich mich, kann ich Bilder die "zuviel" sind - einfach so verkaufen?

Ich hab mich in das Thema "freie Nebentätigkeit" eingelesen (ich habe eine Festanstellung, bin aktuell aber im Krankenstand), aber ich finde mich darin nicht wieder.

  • Ich möchte mit meinen Bildern kein Gewinn machen - ich möchte lediglich aus dem "Erlös" neue Bilder erstellen können.
  • Ebenfalls erstelle ich die Bilder nicht um sie zu verkaufen oder nehme Aufträge an.
  • Ich habe auch keine feste Anzahl wieviel Bilder ich im Monat verkaufen will - wahrscheinlich gibt es Monate in denen ich nichts verkaufen möchte/will und in Anderen sind es dann vielleicht 10 Bilder auf einmal.
  • Meine Bilder haben auch keinen großen finanziellen Wert, je nach Material/größe der Leinwand würde sich die Verkaufssumme zwischen 5 und 40€ belaufen (und letzteres eher selten).

Nun hab ich soviele Beiträge im Internet gelesen, das ich am Ende nicht weiß was nun Fakt ist.

  1. Muss ich mein "Vorhaben" (Bilder verkaufen) beim Finanzamt anmelden?
  2. Ist dies bereits eine freie Nebentätigkeit?
  3. Wäre der Verkauf von meinen Bildern ein anmeldepflichtiges Gewerbe?
  4. Ist meine Rechtschutz eine gute Adresse um mir rechtlich 100% Gewissheit zu verschaffen oder wohin sollte ich mich wenden?

Ich bedanke mich Vorab ganz herzlich für eure Antworten. Mit freundlichen Grüßen

Finanzamt, Freiberufler, Gewerbe, Kleingewerbe, steuerfrei, Steuern, Verkauf, freiberufliche Tätigkeit, Nebentätigkeit
Freiberufliche Tätigkeit Student?

Guten Abend,

ich hätte hier mal ziemlich viele Fragen beruflich einer freiberuflichen Tätigkeit. Ich habe dieses Semester mein Studium (Wirtschaftswissenschaften) begonnen. Seit einem Monat arbeite ich nebenbei auch im Büro bei einer Firma. So, kommen wir nun zu meinem Problem. Mein Chef wollte unbedingt, dass ich mich als Freiberufler eintrage. Ich hatte keine Ahnung wie das läuft, hab dann recherchiert und von mehreren Seiten gehört, dass das eigentlich nicht wirklich geht. Kurz zu meiner Tätigkeit: ich bin sozusagen einfach nur eine büroassistenz. Wenn die Firma Aufträge ausgeführt habe, schreibe ich die Rechnungen an die Kunden und dann halt noch gewisse typische Büroarbeiten. Ich habe beim Bürgerbüro angerufen, beim Finanzamt und komischerweise hatte keiner wirklich ne ahnung, wie ich das machen soll, aber es wäre wohl irgendwie möglich. Nur die dame beim Finanzamt meinte dann, ich solle den fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Mein chef hat mir kaum weitergeholfen. Jetzt steh ich immer noch vor dem Fragebogen, den ich eigentlich schon längst hätte abgeben sollen, da meine frist erstens abläuft und ich zweitens auch dringend mal mein geld bräuchte.

1) Man hat ja eine Frist von einem Monat. Ich habe am 13.05 meinen ersten Arbeitstag gehabt. Meint ihr ich bekomme jetzt Stress wegen den paar Tagen? Ich würde den Bogen morgen endlich abgeben, wenn sich meine restlichen Fragen geklärt haben.

2) Bei den Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen habe ich die meisten Probleme: Gewerbebetrieb, Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge? Ich habe keine Ahnung, was ich da eintragen soll. Ich habe ja nicht wirklich ein Gewerbe, sondern arbeite doch für jemanden? Ich kapiere es wirklich überhaupt nicht.

3) Dasselbe Problem auch hier: 7. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

4) Dann werde ich ja auch die 7.3 Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen müssen. Muss ich dann auch ein Kleinunternehmen anmelden? Wenn ja, wann muss ich das machen?

Ich hoffe, mir kann hier endlich mal jemand weiterhelfen, denn ich möchte das endlich erledigen. Ich mag meinen Job wirklich und mein Chef ist auch wirklich nett, aber was das betrifft, kaum eine hilfe.

Student, freiberufliche Tätigkeit
Schüler als Freelancer? - Was muss ich beachten?

Moin!

[ich schreibe diese Frage gerade zum 3. Mal da sie nicht gespeichert wurde, ich kann also etwas vergessen/ausgelassen haben!]

Und zwar bin ich aktuell in folgender Lage:

Ich bin 18 Jahre alt, Schüler (mache mein Abitur) und habe mich für einen Nebenjob beworben. Diese suchen jedoch keinen richtigen Arbeiter zum Einstellen (Vertrag und so) sonder eher nach einem Freiberufler (eig. Freelancer. Habe gelesen, dass es da wichtige Unterschiede gibt!) den man für die Aufträge buchen kann und welcher diese dann in Rechnung stellt. Es wurde allerdings auch gesagt, dass man im Frühjahr und gegen Mitte des Jahres wieder Personal einstellen würde und es auch mich betrifft wenn die Zusammenarbeit gut läuft.

Da ich noch relativ jung bin und nicht so viele Erfahrungen habe, habe ich einige Fragen die ich stellen möchte.

  1. Bin ich einfach zu naiv? Will er einfach nur sparen etc. und mich deshalb nicht anstellen? Sollte ich aufhören mich um die Stelle zu bemühen?
  2. Wie genau melde ich sowas an? Muss ich ein Gewerbe eintragen oder mich als Selbstständiger?
  3. Gibt es irgendwelche Sonderregeln die ich beachten muss weil ich Schüler bin?
  4. Wie wäre ich versichert? (Muss ich mich extra noch einmal darum kümmern oder bin ich noch bei meinen Eltern mitversichert? Habe gelesen man wäre es bis 450€ monatlich).
  5. x (keine Ahnung mehr was hier stand)
  6. Wie müsste ich in diesem Fall dann mein 'Gehalt' berechnen (der Preis für meine Dienstleistung).

]Hier hatte ich noch einen langen Absatz aber ich habe komplett vergessen was hier stand.]

Ich bin mir natürlich auch über die Scheinselbstständigkeit im klaren! Ich hatte vor mich auf einem Portal wie Fiverr anzumelden und auf diversen Social Media Seiten zu promoten um mehr Reichweite zu erlangen und andere Kunden zu erreichen. Allein schon, damit ich nicht so abhängig von diesem Betrieb wäre.

Ich habe das Gefühl ich habe etwas wichtiges vergessen das ich noch fragen wollte aber ich hoffe es reicht soweit! Wenn ihr noch Fragen/Hinweise habt - BITTE! Her damit. ich kann sie gebrauchen.

Schonmal vielen Dank im vorraus!

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Freiberuflichkeit ausversehen zu spät angemeldet?

Hallo ihr Lieben!

Ich habe mal eine Frage bzw einen Sachverhalt zum Thema Freiberuflichkeit/ Finanzamt/ Rechnungen stellen ..

Ich bin vor Kurzem mit meinem Bachelorstudium fertig geworden und da hat mich eine Bekannte im Juni gefragt ob ich auf Rechnung bei ihrem Freund im Unternehmen aushelfen kann.

Das habe ich dann ab Juli gemacht, sie meinte ich müsse einfach eine Rechnung stellen und sie gibt mir dafür ein Muster (kannte mich damit nicht so gut aus). Das Muster hat sie mir vor Kurzem zugeschickt und ich habe daraufhin die Rechnungen für Juli, August und September und gestellt (Geld noch nicht erhalten, war vor ein paar Tagen) und zwar mit einer Steuernummer mit der ich schobmal freiberuflich neben dem Studium gearbeitet habe allerdings in einer anderen Tätigkeit.

Durch ein zufälliges Gespräch mit einem Mitarbeiter vom Finanzamt wegen eines anderen Themas habe ich nun erfahren, dass ich

a) die Steuernummer nicht hätte benutzen sollen/können/dürfen, da sie für eine andere Tätigkeit war und außerdem nicht mehr aktiv ist (war ein Gewerbe, das ich abgemeldet hatte weil ich damals versehentlich einen Gewerbeschein geholt hatte, obwohl ich nur eine Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit gebraucht hätte)

b) die neue freiberufliche Tätigkeit im Sommer innerhalb 4 Wochen hätte anmelden müssen.

Aus Angst, dass ich die Frist überschritten habe, habe ich die Tätigkeit jetzt angemeldet, allerdings erst ab Mitte September (2 Wochen rückwirkend) und werde die Rechnungen jetzt mit der richtigen neuen Nummer einreichen.

Meine Frage jetzt:

Die Rechnungen sind für Juli/August/September ausgestellt obwohl ich die Tätigkeit erst zu September angemeldet habe - fällt das irgendwo auf bei der Jahresabrechnung oder wird das nicht Monat für Monat abgerechnet am Ende?

Habe echt Angst ... Ich weiß dass ich dumm gehandelt habe. Hoffe jemand kann mit mehr dazu sagen!

Danke!

Arbeit, Finanzamt, rechnung, steuernummer, Anmeldung, freiberufliche Tätigkeit

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