Kann ich als Student die Kosten für meine Masterarbeit (Hardware) als Werbungskosten absetzen?
Hallo zusammen,
ich war vergangenes Jahr 2021 für 6 Monaten im Unternehmen als Student zur Erstellung einer Masterarbeit eingestellt. Ich habe eine monatliche Aufwandsentschädigung (laut Vertrag) von 900€ erhalten. Und jetzt arbeite ich vollzeit bei dem gleichen Unternehmen .
Das Unternehmen hat einen Teil der Masterarbeit finanziert (die Hardware, die dem Unternehmen gehören) und ich habe einen anderen Teil selbst bezahlt (was mir gehört) (3D-gedruckte Teile, Raspberry Pi...). Die kosten sind ca. 3000€.
Kann ich als Student die Kosten, die ich bezahlt habe (ca 3000€), als Werbungskosten absetzen?
Danke
Ich arbeite jetzt vollzeit bei dem gleichen Unternhemen, daher habe ich verluste von meinem Gehalt (45000€ pro Jahr).
Die Arbeitszeit betrug 3 Monate im Jahr 2021 und 3 Monate im Jahr 2022, und ich habe die Kosten im Jahr 2022 bezahlt
5 Antworten
Verstehe ich es richtig, im Zuge der Masterarbeit hast Du ein Gerät gebaut, was dem Unternehmen gehört, das Dich bei der Masterarbeit unterstützt hat.
Damit sind die 3.000,- Euro schon Werbungskosten, oder Betriebsausgabe (je nach dem, wie Dein Vertrag ist).
Die schlechte Nachricht für Dich, wenn Du im letzten Jahr keine anderen Einkünfte, oder nicht noch andere höhe Ausgaben hattest, ist es völlig ohne Auswirkung.
6 Monate a 900,- Euro sind 5.400,- Euro Einnahmen. Da ergibt sich sowieso keine Einkommensteuer.
Davon 3.000,- abgezogen ergibt auch keinen Verlust der Vortragsfähig wäre.
Also entweder noch über 2.400,- mehr an Ausgaben (Fahrtkosten zu Uni und/oder Unternehmen, Fachliteratur, Internet, Computer usw.) um auf einen Verlust zu kommen, oder Wenn Du noch Zeit mit einem Gehalt hattest, wo es einen Lohnsteuerabzug gab, den man dann zurück holen kann.
Vielen Dank, ich habe die Kosten im Februar 2022 bezahlt, da der Arbeitsvertrag im März endete. Also kann ich diese Kosten abziehen
Im Prinzip schon aber um Steuern zu sparen muss man erst welche zahlen. Bei einem Einkommen von 6 x 900 € also 5.400 Euro, fallen keine Steuern an. Über die Einkommensteuererklärung kannst Du dir eventuell vom Arbeitgeber gezahlte Steuer zurückholen.. Der Grundfreibetrag liegt 2022 bei 10.347 Euro wer weniger zu versteuerndes Einkommen hat zahlt keine Steuern, somit hilft Dir die grundsätzliche Möglichkeit der Absetzbarkeit nichts. Allerdings wäre zu prüfen, ob Du, wenn Du im Berufsleben bist, nicht nachträgliche Ausbildungskosten geltend machen kannst.
Danke für die Antwort. Ich arbeite jetzt vollzeit bei dem gleichen Unternhemen, daher habe ich verluste von meinem Gehalt (45000€ pro Jahr).
1. Ja, Werbungskosten für das laufende Jahr. Das bleibt aber wirkungslos, da Du unter dem Grundfreibetrag verdient hast (900x12, minus Abgaben).
2. Nein, einen Verlustvortrag gibt es auch nicht, da Du keinen Verlust hattest.
Danke für die Antwort. Ich arbeite jetzt vollzeit bei dem gleichen Unternhemen, daher habe ich verluste von meinem Gehalt (45000€ pro Jahr).
Ja, das kannst Du so machen.
Studenten zahlen wenig oder gar keine Steuern, dann kann man auch nichts absetzen.
Danke für die Antwort. Ich arbeite jetzt vollzeit bei dem gleichen Unternhemen, daher habe ich verluste von meinem Gehalt (45000€ pro Jahr).