Exmatrikuliert SOSSSSS?
Hallo,
Ich habe selbst ein Schreiben an die Universität geschickt, um mich zu exmatrikulieren, weil ich mein Studium an dieser Universität nicht mehr fortsetzen möchte, aber gleichzeitig bewerbe ich mich nicht an einer anderen Universität, weil ich im Moment mit meinem Mann in Frankreich bin und umziehen möchte, aber keine französische Aufenthaltsgenehmigung habe, meine deutsche Aufenthaltsgenehmigung ist bis Januar 2023 gültig. Werde ich Probleme mit den deutschen Behörden bekommen? Wird meine deutsche Aufenthaltsgenehmigung gültig bleiben?
2 Antworten
Die Aufenthaltsgenehmigung ist auf eine Hochschule und auf eine Fachrichtung bezogen. Sie wird erteilt, mit der Bedingung, an dieser Hochschule ein bestimmtes Fach zu studieren. Wechselt man, dann verliert man die Aufenthaltsgenehmigung. Du wirst also Probleme bekommen.
Wenn Du die Hochschule oder die Fachrichtung änderst, musst Du einen Antrag auf Änderung der Aufenthaltserlaubnis stellen.
In Deutschland studieren - Migration und Integration (nuernberg.de)
Wenn Du nicht weiter studierst, dann ist das ein Problem. Dann wirst Du die Aufenthaltsgenehmigung verlieren.
Ist die Aufenthaltsgenehmigung denn an das Studium an einer deutschen Universität geknüpft?
Falls ja wäre mit der Exmatrikulation der Aufenthaltsgrund entfallen.
Ja Visum für Studium . aber ich habe schon mein Aufenthaltstitel !! wieso kann ich nicht mehr in Deutschlandland oder in Europa bleiben für dies Periode?