Muss ich mich als Nachhilfelehrer bei der "Schülerhilfe" mich beim Finanzamt anmelden ?
Ich arbeite seit 2011 als Nachhilfelehrer in einer "Schülerhilfe"Agentur. Die Jahresfreigrenze habe ich bisher nie überschritten (Ca. 250 € im Monat). Muss ich diese beim Finanzamt rückwirkend angeben bzw kann ich das überhaupt? Da meine Beschäftigung auf Honorarbasis beruht bin ich mir da nie sicher gewesen wie das geschieht.
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