Ich arbeite seit 2011 als Nachhilfelehrer in einer "Schülerhilfe"Agentur. Die Jahresfreigrenze habe ich bisher nie überschritten (Ca. 250 € im Monat). Muss ich diese beim Finanzamt rückwirkend angeben bzw kann ich das überhaupt? Da meine Beschäftigung auf Honorarbasis beruht bin ich mir da nie sicher gewesen wie das geschieht.