Lukrativer Nebenjob oder Betrug? ( Ergo Pro)

Hallo Community!

Zu meiner Ausgangslage: Ich bin 19 Jahre alt, studiere Physik und war seit längerer Zeit auf der Suche nach einem Nebenjob, weil ich weniger stark von meiner Familie abhängig sein wollte. Um es gerade vorweg zu sagen, habe ich von Wirtschaft, Versicherungsgesellschaften etc. wenig bis gar keine Ahnung, weswegen ich auch unbedingt Rat benötige.

Ein Bekannter, der zufällig mitbekam, dass ich einen Nebenjob suche, meldete sich bei mir und bot mir eine "lukrative Nebentätigkeit" an. Auf die Frage, worin die bestehen würde, sagte er mir: "Ich zeigs dir, wenn du da bist, aber ich verspreche dir, es ist genial."

Diese Geheimniskrämerei war schon ein wenig suspekt, doch weil ich mit ihm mehr oder weniger seit Jahren sporadisch zu tun hatte, ging ich letzte Woche dorthin.

Das Unternehmen war die Ergo- Versicherungsgesellschaft, genauer gesagt die "Ergo Pro". Einige Minuten später hatte ich schon ein Vorstellungsgespräch bei der Chefin meines Bekannten, die mir das Prinzip erklären wollte:

Als eig. ungelernte Kraft viel Geld verdienen. Der Verdienst ist bestimmt durch Stufen; je höher die Stufe, desto mehr Geld. ( Bis zu 12.000 € innerhalb 3-9 Monaten wären möglich). Meine Aufgabe bestehe darin, Gespräche mit Kunden zu führen, sowie Vorstellungsgespräche mit Leuten, die bei Ergo Pro einsteigen wollten. Zunächst aber würde ich nur passiv dabei sein, heißt in Gesprächen mit dem Kunden/ Neuanwerber daneben sitzen und nur zuhören. Schon da würde ich nach Aussage der Chefin Geld verdienen, an die 100- 200 € für ein einstündiges Gespräch. Sollte ich irgendwann auch Leute für die Ergo Pro anwerben, bekäme ich einen kleinen Teil ihrer Einkünfte noch zu der üblichen Provision. In meiner Zeit als "Azubi" hätte ich keine Kosten für mehrere Schulungen und Seminare zu tragen, dies würde von Ergo übernommen werden. Es werden Leute mit Ausstrahlung und festen Zielen im Leben gesucht.

Für mich klingt dieses Angebot völlig utopisch und ich weiß nicht so recht, inwieweit ich darauf vertrauen kann. Auf der einen Seite wirkt Ergo relativ seriös ( Sexpartys in Osteuropa auf Kosten des Beitragzahlers mal ausgenommen ;-) ), auf der anderen Seite kann ich mir nicht vorstellen, dass man als junger Erwachsener so viel Geld verdienen kann durch eher anspruchslose Tätigkeiten. Wie kann sich die Ergo das leisten, jemand so gut zu entlohnen? Im Internet finde ich eher wenig zu meinem Problem und ich weiß nicht, ob ich dem Ganzen überhaupt eine Chance geben sollte. Würde mich sehr freuen über Rat; was würdet ihr in meiner Situation machen?

LG Novalis

( Entschuldigung für den langen Text!)

Student, Beruf, nebenjob
Werkstudent und Kleingewerbe - Krankenversicehrung und 20h Limit

Ich weiß, dass das hier bereits einige male gefragt wurde. 90% der offenen Fragen (Krankenversicherung/Gewerbe/Freiberufler) sind mir auch schon klar. Jedoch noch nicht alles.

Die Situation:

Ich arbeite als Werkstudent 15-20h pro Woche. Dabei verdiene ich zwischen 600 und 800 Euro im Monat. Deshalb bin ich auch studentisch Kranken- und Pflegeversichert.

Der Plan

Ich möchte mich nun nebenher noch selbstständig machen. Webdesigner (Teils Stundenarbeit für Agenturen, teils Festpreis-Arbeiten ohne Zeitnachweis), Einnahmen aus Werbeanzeigen und Affiliate-Programmen im Web. Dafür möchte ich ein Kleingewerbe anmelden.

Bleibt mein studentenstatus bestehen? Für Krankenversicherung und meinen jetzigen Arbeitgeber

Nicht mehr als 20h/Woche ist mir klar. Das Problem: Die Einnahmen aus dem Kleingewerbe können nicht in Stunden gemessen werden. Das sind Festpreise für Webdesigns, die Affiliate-Sachen sind ja quasi Einnahmen ohne Zeitaufwand. Alles an Zeitaufwand läuft in der Vorlesungsfreihen Zeit (Wochenende+Ferien), würde also - falls das überhaupt relevant ist - nicht in die 20h zählen. Meine Arbeitszeiten als Kleinunternehmer sind also nicht nachzuvollziehen bzw offiziell gar nicht vorhanden. Daraus ergeben sich ein paar Fragen:

  1. Kann ich mit Kleingewerbe weiter studentisch Kranken- und Pflegeversichert sein?
  2. Bleibt mein Werkstudentenstatus bestehen? (Laut Vertrag darf ich natürlich keinen Job annehmen, durch den ich diesen Sonderstatus verlieren würde)
  3. Gibt es sonst noch Dinge zu beachten? Kindergeld-Verdienstgrenze gibt es ja nicht mehr, die Verdienstlimits als Kleingewerbe sind mir bewusst...

Danke für eure Hilfe schon einmal! Gruß, Fabian

Student, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Krankenversicherung, nebenjob, Werkstudent
Ich bin Werkstudent und Tutor gleichzeitig - welche Abgaben habe ich dann?

Hi Leute,

ich werde am kommenden Mittwoch ganz frisch eine Stelle als Werkstudent ausüben, bei der ich zwischen 360 und 400 Euro im Monat verdienen werde (bei etwa 10h/Woche). Jetzt habe ich allerdings an meiner Uni ein Angebot für eine Tutorstelle bekommen, die ich ebenfalls sehr gerne ausüben würde. Diese Stelle wäre befristet von April bis Juli und ich würde dort 8h/Woche arbeiten (über die Bezahlung weiß ich noch nichts).

Ich habe schon gegoogled, aber mir war das alles irgendwie zu kompliziert, deswegen frage ich euch, mit was für Abgaben ich zu rechnen hätte in diesem Zeitraum?! Ich weiß, dass es eine 20-Stunden-pro-Woche-Grenze für Steuern gibt, die würde ich nicht überschreiten. Was ich aber definitiv überschreiten würde, wäre die 405-Euro-Grenze, die bei Werkstudentenjobs darüber entscheidet, ob man Krankenkassenbeiträge zahlen muss oder nicht. So wurde es mir zumindest beim Vorstellungsgespräch meines Werkstudentenjobs erklärt.

Deswegen meine Frage: Wären Krankenkassenbeiträge die einzigen Abgaben, die für mich anfallen würden, oder fällt da noch was an? Und wenn ja, inwiefern betrifft das dann meine beiden Arbeitgeber? Ich habe nämlich gelesen, dass alles, was bei Minijobs über gewisse Grenzen hinaus geht und weswegen dann Abgaben anfallen, von beiden Arbeitgebern gezahlt wird. Wenn dem der Fall wäre, würde ich mich bei meinem Werkstudentenarbeitgeber sicher nicht sonderlich beliebt machen...

Danke schon mal!

Student, Minijob, nebenjob, Werkstudent, Abgaben
Steuererklärung Abschlussarbeit und dan festes Beschäftigungsverhältnis?

Hallo zusammen,

ich war vergangenes Jahr 2019 im Januar und im Februar noch im Unternehmen A als Student zur Erstellung einer Abschlussarbeit eingestellt. In beiden Monaten habe ich auch eine monatliche Aufwandsentschädigung (laut Vertrag) erhalten + im Januar habe ich nochmal eine zusätzliche Prämie erhalten. Laut Lohnsteuerbescheid wurden für die zwei Monate paar Euro Lohnsteuer und Soli einbehalten, zusätzlich wurden Kranken und Pflege Versicherungsbeiträge gezahlt. Einnahmen aus Unternehmen A sind besipielsweise 4.000 Euro.

Seit März bin ich nun im Unternehmen B eingestellt. Hier bin ich als ganz normaler Arbeitnehmer tätig. Einnahmen aus Unternehmen B sind besipielsweise 30.000 Euro.

Wenn ich nun die Steuererklärung für das Jahr 2019 ausfülle und den Lohnsteuerbescheid von Unternehmen B in Anlage N eintrage ist die Steuererstattung fiktiv z.B. 1500 Euro. Wenn ich nun den Lohnsteuerbescheid aus Unternehmen A zusätzlich in Anlage N eintrage führt dass zu einer geringeren Steuererstattung z.B. nur noch 900 Euro. In dem Fall muss ich sogar Lohnsteuer zurückzahlen.

Meine Frage ist nun, ob die Einnahmen die ich in Unternehmen A während der Zeit der Erstellung der Abschlussarbeit erhalten habe anders in der Steuererklärung berücksichtigen muss oder gehört das schon in Anlage N (nicht selbständiger Arbeit)?

Gruß Apolonius

Student, Lohnsteuer, Steuererklärung
Ehegattensplitting, Ehefrau Studentin, keine eigenes Einkommen?

Hallo liebe Experten. Ich habe mich im Thema Steuererklärung etwas schlau gemacht und hoffe, dass hier erfahrene Experten sind, die aus der Praxis mir meine Fragen beantworten können. Wäre echt toll. Da ich nun etwas Wissen habe, werde ich versuchen den Sachverhalt so genau wie möglich zu schildern. Zu den fragen:

  1. Ehefrau ist Studentin. Kein eigenes Einkommen. Aber Zusammenveranlagung. was muss sie ankreuzen. Erklärung der Feststellung des verbleibenen Verlustvortrags ODER ganz normal Einkommenssteuererklärung?
  2. Ich habe vor jahren mal wegen einem Ferienjob eine EKSt.Erklärung abgegeben, um die Lohnsteuer wieder zurückzuholen. Seitdem habe ich das nie wieder getan. Also kann ich nicht mehr für 2016 mitabgeben obwohl meine Frau noch nie eine abgegeben hat und wir nun zusammenvernlagt werden? Eine Zusammenrechnung wäre nicht mehr möglich?
  3. Meine Frau befindet sich im Studium, jedoch hat sie eine Ausbildung von 3 Jahren erfolgreich vorher abgeschlossen. Inwiefern muss man beweisen, dass das Studium darauf aufbaut? Wie ich es verstanden habe, kann man nicht bsp. eine Klempnerausbildung gemacht haben und dann auf einmal Jura studieren und diese als 2.Ausbildung (also mit Werbungskosten in voller Höhe absetzen) ansehen. Wie muss man das angeben dass es sich um eine 2.Ausbildung handelt?
  4. Sagen wir mal das Amt akzeptiert es nicht als 2.Ausbildung oder Fortbildung. Dann heisst es ja, dass die Werbungskosten als Sonderausgaben bis zu einem Betrag (ich glaube 6000€) maximal abgesetzt werden kann oder?
  5. Beim Ehegattensplitting kann man ja Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 3000€ ansetzen. Bsp: ich habe einen Betrag von 2500€ und keine weiteren Versicherungen wie Hapftlicht Hausrat o.Ä. Wie rechnet nun das Finanzamt? gehen die beim EKSTEUER von diesen 3000€ pauschal aus oder nur das was man angegeben hat?
  6. Beim Ehegattensplitting werden laut meinem Wissenstand die beieden ZVES zusammengerechnet, dann halbiert, dann nach 32a eingesetzt und dieser Steuerbetrag verdoppelt. Was ist nun wenn meine Ehefrau in Zukunft bsp. für 3 Monate arbeitet und steuerpflichtiges Einkommen bezieht weil sie ja in Klasse 5 wäre. Wenn man den ZVE ermittelt, werden dann Bruttogehalt minus Arbeitnehmerpauschale minus Sonderausgabenpauschale berechnet oder stehen diese Pauschalen nur einem zu wenn man volle 12 Monate gearbeitet hat?

Ich weiss das sind eine Menge komplizierte Fragen. Ich bedanke mich daher jetzt schonmal, alleine, dass Sie diese Fragen durchgelesen haben und hoffe, dass mir jemand aus Erfahrung diese Fragen beantworten kann. PS: eine alller letzte Frage, die eher generell ist. Weiss jemand, ob das Urteil von BFH draussen ist, ob nun das 1.Studium wie ein Zweitstudium behandelt wird und man somit den Verlustausgleich mit 7 Jahre Frist machen kann?.

Mit freundlichen Grüssen

Student, Einkommensteuererklärung, Ehegattensplitting
Student + Minijob(450€) + Kleingewerbe?

Moin zusammen,

ich bin momentan am studieren und arbeite Nebenbei auf 450€ Basis, wobei ich jeden Monat auch die vollen 450€ ausgezahlt bekomme! Seit einiger Zeit gehört das Streamen auf Twitch.tv zu meinen größten Hobbies; Da wäre es natürlich klasse, wenn das eine kleine zusätzliche Einkommensquelle wäre.

Sobald ich damit Geld verdiene muss ich es ja zumindest erstmal als Kleingewerbe anmelden. Dort muss ich lediglich die sog. Einkommenssteuer zahlen, sofern mein Einkommen unter 17.000€ jährlich liegt. Das Kindergeld meiner Eltern ist davon auch nicht betroffen. Und sofern ich unter 20h pro Woche "arbeite", gilt auch weiterhin meine Familienversicherung.

Nun zu meiner Frage: Da ich eigentlich noch kaum etwas verdiene und evtl. mal 10-20€ an "Donations" im Monat erhalte, wäre eine Gewerbeanmeldung ja kontraproduktiv... Dann würde ich pro Monat 470€ verdienen und müsste dann von diesem Betrag Steuern zahlen, korrekt? Wenn das der Fall wäre, dann würde ich ja quasi mit meinem Kleingewerbe verluste machen, da das Einkommen sehr gering ist, aber die Steuergrenze überschreitet.

Ist mein Gedanke richtig? Oder werden die beiden Einkünfte separat berechnet? Beispielsweise dass mein Minijob (450€) steuerfrei bleibt und nur die Einkünfte des Nebengewerbes versteuert werden?

Über schnelle und fachliche Antworten würde ich mich sehr freuen! ;)

Grüße!

Student, Einkommenssteuer, Freiberufler, Freibetrag, Gewerbe, Minijob, Steuern, 450-Euro-Job, Twitch