Ich habe vor einigen Wochen eine Kamera auf Kleinanzeigen gekauft, die fälschlicherweise als ein Modell der zweiten Generation beschrieben war. Da mir die Kamera nicht gefiel, habe ich sie weiterverkauft unter der gleichen Beschreibung (ohne zu wissen, dass es sich um die erste Generation handelt).
Meinem Käufer ist dieser Fehler nun aufgefallen und hat sich bei mir gemeldet. Was mache ich nun? Ich möchte die Kamera natürlich nur ungern zurücknehmen, da ich sonst auf den Kosten sitzenbleiben würde (für die erste Generation bekommt man natürlich deutlich weniger). Was sagt die Rechtslage? Pech für mich?