Ich bin Werkstudent und Tutor gleichzeitig - welche Abgaben habe ich dann?

3 Antworten

Hallo,

welche Art der Krankenversicherung besteht denn bisher: gesetzlich oder privat?

Eigenständig oder über die Eltern?

Alter?

Gruß

RHW

sehr gut und umfassend erklärt wurde die Thematik hier:

http://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work/?fp.l=t&fp.d=87004


Kruj9 
Beitragsersteller
 25.01.2016, 16:46

Danke dir für den Link! Ich hab ihn mir gerade 2x durchgelesen. Schaut also so aus, als wäre das bei mir dann ein Midijob-Verhältnis, das ich da hätte. Aber wie schaut das bei mir dann mit der Rentenversicherung aus? Denn das, was ich ab nächster Woche mache, ist ja kein 450€-Job (wie im Link), sondern ein Werkstudentenjob, und dort gibt es ja andere Grenzen (z.B. das mit den 405€, die man nicht überschreiten sollte, da man sonst in die KV einzahlen muss). Zu allem Überfluss weiß ich nicht mal, als was der Tutorjob gilt, ob das eine kurzfristige Beschäftigung ist, oder ein Minijob...

Solange über die Bezahlung beim 2.Job nichts bekannt ist, kann man nur mit der Stange im Nebel stochern. Die sog. Werkstudentenstelle ist wohl ein Minijob.

Wenn jetzt die Uni über 450 EUR zahlt, wird man dort versicherungspflichtig und damit wäre auch die KV bestens geregelt. Das passiert auch, wenn die Uni auch einen Minijob anbieten wollte, nur wird aus beiden zusammen jetzt ein Midijob.

Die Grenze von 20 Stunden wird ja nicht erreicht, diese Grenze hat allerdings gar nichts mit der Steuer zu tun.

Viel Glück

Barmer