Ich bin Werkstudent und Tutor gleichzeitig - welche Abgaben habe ich dann?
Hi Leute,
ich werde am kommenden Mittwoch ganz frisch eine Stelle als Werkstudent ausüben, bei der ich zwischen 360 und 400 Euro im Monat verdienen werde (bei etwa 10h/Woche). Jetzt habe ich allerdings an meiner Uni ein Angebot für eine Tutorstelle bekommen, die ich ebenfalls sehr gerne ausüben würde. Diese Stelle wäre befristet von April bis Juli und ich würde dort 8h/Woche arbeiten (über die Bezahlung weiß ich noch nichts).
Ich habe schon gegoogled, aber mir war das alles irgendwie zu kompliziert, deswegen frage ich euch, mit was für Abgaben ich zu rechnen hätte in diesem Zeitraum?! Ich weiß, dass es eine 20-Stunden-pro-Woche-Grenze für Steuern gibt, die würde ich nicht überschreiten. Was ich aber definitiv überschreiten würde, wäre die 405-Euro-Grenze, die bei Werkstudentenjobs darüber entscheidet, ob man Krankenkassenbeiträge zahlen muss oder nicht. So wurde es mir zumindest beim Vorstellungsgespräch meines Werkstudentenjobs erklärt.
Deswegen meine Frage: Wären Krankenkassenbeiträge die einzigen Abgaben, die für mich anfallen würden, oder fällt da noch was an? Und wenn ja, inwiefern betrifft das dann meine beiden Arbeitgeber? Ich habe nämlich gelesen, dass alles, was bei Minijobs über gewisse Grenzen hinaus geht und weswegen dann Abgaben anfallen, von beiden Arbeitgebern gezahlt wird. Wenn dem der Fall wäre, würde ich mich bei meinem Werkstudentenarbeitgeber sicher nicht sonderlich beliebt machen...
Danke schon mal!
3 Antworten
Hallo,
welche Art der Krankenversicherung besteht denn bisher: gesetzlich oder privat?
Eigenständig oder über die Eltern?
Alter?
Gruß
RHW
sehr gut und umfassend erklärt wurde die Thematik hier:
http://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work/?fp.l=t&fp.d=87004
Wenn du in der Gleitzone bist, also zwischen 450,01 und 800€ verdienst (Midijob und Werkstudent), besteht die Möglichkeit sich von der RV Pflicht befreien zu lassen nicht. Dann kannst du aber von der Gleitzonenregel gebrauch machen und verringerte Beiträge zahlen. Das wird normalerweise zu Beginn deines Jobs abgefragt.
zur KV :
http://www.studis-online.de/StudInfo/Versicherungen/krankenversicherung.php
Solange über die Bezahlung beim 2.Job nichts bekannt ist, kann man nur mit der Stange im Nebel stochern. Die sog. Werkstudentenstelle ist wohl ein Minijob.
Wenn jetzt die Uni über 450 EUR zahlt, wird man dort versicherungspflichtig und damit wäre auch die KV bestens geregelt. Das passiert auch, wenn die Uni auch einen Minijob anbieten wollte, nur wird aus beiden zusammen jetzt ein Midijob.
Die Grenze von 20 Stunden wird ja nicht erreicht, diese Grenze hat allerdings gar nichts mit der Steuer zu tun.
Viel Glück
Barmer
Danke dir für den Link! Ich hab ihn mir gerade 2x durchgelesen. Schaut also so aus, als wäre das bei mir dann ein Midijob-Verhältnis, das ich da hätte. Aber wie schaut das bei mir dann mit der Rentenversicherung aus? Denn das, was ich ab nächster Woche mache, ist ja kein 450€-Job (wie im Link), sondern ein Werkstudentenjob, und dort gibt es ja andere Grenzen (z.B. das mit den 405€, die man nicht überschreiten sollte, da man sonst in die KV einzahlen muss). Zu allem Überfluss weiß ich nicht mal, als was der Tutorjob gilt, ob das eine kurzfristige Beschäftigung ist, oder ein Minijob...