Hallo,

Ich habe selbst ein Schreiben an die Universität geschickt, um mich zu exmatrikulieren, weil ich mein Studium an dieser Universität nicht mehr fortsetzen möchte, aber gleichzeitig bewerbe ich mich nicht an einer anderen Universität, weil ich im Moment mit meinem Mann in Frankreich bin und umziehen möchte, aber keine französische Aufenthaltsgenehmigung habe, meine deutsche Aufenthaltsgenehmigung ist bis Januar 2023 gültig. Werde ich Probleme mit den deutschen Behörden bekommen? Wird meine deutsche Aufenthaltsgenehmigung gültig bleiben?