Kann ein Miteigentümer Renovierung verweigern und auf Hausverkauf bestehen?

Mein Onkel und ich sind Eigentümer eines Einfamilienhauses zu gleichen Teilen 50:50. Ich bewohne in diesem Haus die untere Etage, von meinem Onkel die Tochter die obere Etage, er selber wohnt nicht in diesem Haus. Er kümmert sich auch um nichts. Was an Reparaturen bisher anfiel, übernahmen es mein Partner und ich auf unsere Rechnungen. Mein Onkel bot mir schon vor ca. 3 Jahren an, seine Haushälfte abzukaufen, sobald seine Tochter ausgezogen ist. Er nannte mir damals eine Summe für seine Hälfte mit der ich einverstanden war. Leider habe ich mir das nicht schriftlich von ihm geben lassen, weil ich Vertrauen zu meiner Verwandtschaft hatte. In der Zwischenzeit renovierte ich ¾ des Gartens, die untere Etage, die ich bewohne und diverses auf meine Rechnung. Ende dieses Jahres ist es nun soweit und seine Tochter zieht aus. Nun kam er und will für seine Hälfte 30 % mehr als angeboten, mit der Aussage die Grundstückspreise seien in der Zwischenzeit gestiegen. Ich sagte ihm, dass ich das nicht bezahlen kann und will. Jetzt will er, dass das komplette Haus verkauft wird und somit dann jeder seinen Teil bekommt. Das will ich aber nicht, da er daraus Gewinn machen würde, wegen der Wertsteigerung aufgrund meiner Renovierungen. Kann er darauf bestehen? Außerdem ist das Haus fast 60 Jahre alt und muss dringend saniert werden. Ich habe bereits das 3. Jahr Schimmel im Schlafzimmer. Er verweigert aber die Sanierung, weil er kein Geld in dieses Haus stecken möchte. Kann er das einfach so ablehnen oder ist er verpflichtet hälftig mitzuzahlen?

eigentumsrecht, hauseigentümer, Hausverkauf, Recht, Teilungsversteigerung, Zivilrecht, BGB, Renovierungskosten
Nebenjob beim BAföG-Amt nicht rechtzeitig angegeben :(

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Mein Bewilligungszeitraum ist ab Oktober jedes Jahres. Jetzt fülle ich das Formular für eine Bewilligung für den nächsten Bewilligungsraum. Was mir jetzt aufgefallen ist, ist folgendes "Bitte teilen Sie uns Änderungen des Einkommens im Laufe des BWZ unverzüglich mit.". Ich arbeite aber seit März als Werkstudent (aber kein Mini-Job-Vertrag), ich habe das damals aber nicht mitgeteilt, da als ich für den vorigen Bewilligungszeitraum das Formular ausgefüllt habe, ich das außer Acht gelassen habe, da ich ja weder gearbeitet habe, noch das beabsichtigt habe. Außerdem verdiene ich durchschnittlich 400 EUR pro Monat, so dass dieses Einkommen nicht meinen Anspruch auf den vollen BAföG-Satz. Nun, welche konsequensen kann es denn haben, dass ich das nicht rechtzeitig mitgeteilt habe bzw. kann man jetzt etwas machen, um die Konsequenzen zu vermeiden, eventuell beim Vorhanden irgendwelcher mildernder Umständen? Ich bin z.B. chronisch krank und leidet unter einem gewissen Konzentrationsverlust. Ich habe gelesen, dass auf mich eine Geldbuße bis zu 2500 EUR kommen kann :(. Wie soll ich das Formular ausfüllen? "Ich werde im Bewilligungszeitraum vom 03.2013 bis 09.2014 (...) Einnahmen erzielen" oder doch "(...)vom 10.2013 bis 09.2014"? Ich würde natürlich auch alle Abrechnungen meiner Bezüge und den Arbeitsvertrag mitschicken.

Danke schon mal

P.S. Ich habe mir jetzt überlegt, dass ich gleich am Dienstag ( montags haben sie keine Sprechzeiten ) mit Abrechnungen zu meinem Ansprechspartner rennen muss, als noch before ich einen neuen Antrag stelle ( da ich noch nicht alles dafür habe ) und auf seine Kulanz hoffen. Oder soll ich das lieber schriftlich machen? Bitte gebt mir Tipps, wie ich mich in dieser Situation besser verhalten sollte, wie und was ich sagen bzw. schreiben sollte...

Danke danke dankeeee!!!

BAföG, nebenjob, Recht, Sozialrecht, Ausbildungsförderung, Förderungsrecht
Rollerkauf ein Flop. Rechte des Verbrauchers? Stress statt Spaß.

Welche Rechte habe ich als Verbraucher beim Kauf eines Rollers? (Neukauf im Laden) Punkt 1: Rückgaberecht. - Nutzungsdauer des Rollers genau eine Woche - Zurückgelegte Kilometer – 90 Vor dem Kauf habe ich den Verkäufer auf diese Thema angesprochen. Der Jungermann, der Sohn des Inhaber meinte: „Im Grunde schon, aber Sie müssen die gefahrene Kilometer erstatten“ Von vorne weg, als ich mit dem Vater eine Woche später telefoniert habe: „Was für eine Rückgabe? Es gibt bei mir keine Rückgabe! Sie sind doch mit dem Roller schon gefahren! Keine Diskussion mehr“ FRAGE AN EXPERTEN: Wer hat Recht, der Sohn oder der Vater. Hat ein Verbraucher auch in diesem Fall Rückgaberecht? Punkt 2: Transport Kosten beim Mängelanspruch - Die Tankanzeige war kaputt. Ich musste den Roller zwei Stunden schieben. (war leichtbekleidet ohne Geld und Handy am See baden) - Nach dem Tanken sprang der Roller trotzdem nicht mehr an. Vorgeschichte: ich habe den Roller bei uns in Augsburg vor Ort erworben, und mit einem geliehenen VW-Bus nach Hause transportiert. ( da doch andere Ende der Stadt, wohne außerhalb) So, zurück zum Mängelanspruch. Ich habe dem Verkäufer schriftlich eine Frist für Mängelbeseitigung gesetzt, andernfalls trete ich vom Vertrag zurück. Ergänzend habe ich ihm den Standort des Rollers genannt. Da er am Telefon davor an einer leicht reparierbaren Fehler sprach, so fand ich die 5 Tage Frist als angemessen. Der Händler wollte, dass ich den Roller vorbei bringe. Ich wollte, dass er zu mir kommt und den Roller vor Ort repariert oder den Roller selber abholt. Warum? Als erstens, habe ich wirklich keine Zeit (meine ursprüngliche Gedanken – Roller = Stressabbauen = etwas Spaß habe usw.) Zum zweiten, weiß ich, wie ein Unternehmer sich fühlen muss, wenn seine Kunden berechtigt unzufrieden sind, wenn die neue Ware (1.300€) bereits nach einer Woche kaputt ist. Nämlich: Verantwortungsvoll, Entgegenkommend, Schamgefühl.

Zu weit gedacht. Seine telefonische Rückmeldung auf meine Beschwerde: „Warum schieben sie ihn denn, lassen sie stehen und rufen sie ein Taxi oder Abschleppdienst“….“sie sollen auf die gefahrene Kilometer achten und nicht auf Tankanzeige“ usw.

Und so kam der Händler ein paar Tage später und holte den Roller ab. (Er hat dafür auch ein passendes LKW mit einer kleiner Rampe)

Heute war letzter Tag, Fristablauf. Der Händler rief mich an, der Roller ist fertig ich kann ihn abholen, ABER nur wenn ich vorher 30 € fürs Transport bezahlt habe.(Er hat ihn ja abgeholt)

Trift das § 439 (2) BGB in meinem Fall oder gib es da irgendwelche Ausnahmen. Kann ich von dem Verkäufer Rücktransport nach Reparaturen ruhig verlangen? Und wenn er damit nicht einverstanden ist und die Frist abgelaufen ist, kann ich vom Vertrag zurücktreten und das Geld verlangen?

Und wenn erneut die gleiche Mängel auftreten und ich den Roller (Gott bewahre) wieder schieben muss. Kann ich dann ein Schadenersatz fordern und vom Vertrag zurücktreten?

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Recht, Verbraucherschutz, Mangel, Rücktritt
Rewe konnte nicht abbuchen :-), Kreditbetrug

Hallo zusammen,

ich habe gestern Post von der Polizei bekommen zwecks Vorladung.

Da ich einen Kreditkartenbertug gemacht hätte.

Ich wusste er gar nicht Bescheid habe es aber, dann schnell heraus gefunden worum es geht.

Meine Frau und ich haben ein Haushaltskonto wo immer von uns Geld eingezahlt wird, und auch über den Monat immer reicht.

Scheinbar hatten wir über Dezember/Januar über Weihnachten mehr ausgaben als sonst.

Nun habe ich in dem Konto nachgeschaut und gesehen das in den Nachrichten PostBox 3 Nachrichten waren, zwecks Nachricht das Rewe 3 Beträge nicht abbuchen konnte. Weiterhin habe ich rückverfolgen können das der Abgebuchte betrag am gleichen Tag wieder zurück überwiesen wurde.

Einmal 67€, 56€ und einmal 30€ ca. 150€ zusammen.

Die Abbuchungen fanden statt im Dezember/ 2. Januar
Ich habe das gar nicht bemerkt, da ich nie in das Konto schaue und schon gar nicht in die Nachrichten Box schaue, auch eine Nachricht von Rewe habe ich nicht bekommen?

Gestern habe ich das Schreiben der Polizei überraschend bekommen mit Einladung am 24/ Mai.,

Ich bin tierisch Nervös und hatte noch nie Schulden gehabt und war auch noch nie Auffällig gewesen.

Ich bin gleich heute Morgen auf die Polizei und habe es einem Polizisten geschildert, er sagte ich soll erst einmal die drei Beträge überweisen, und zur Vorladung erscheinen und schildern wie es wirklich war.

Jetzt habe ich Angst das etwas irgendwann in meinem Polizei Führungszeugnis auftaucht zwecks Betrug und ich noch ein Saftige Geldstrafe bekomme, ich habe Angst.

Klar habe ich Schuld da ersten nicht genug Geld auf dem Konto war, und zweitens ich nie in den Postkasten der Diba geschaut habe da es kein Hauptkonto ist. Ich bin doch aber kein Betrüger

Wer war schon einmal in einer solchen Lage?

Ich habe das Geld heute Morgen sofort überwiesen.

Polizei, Recht
Hilfe: Rechnung doppelt so hoch, nicht erfüllte Arbeiten enthalten, Pfusch und er droht mit Klage

Guten Tag zusammen! Ich hoffe sehr, dass uns jemand weiter helfen kann: Im November letzten Jahres gaben wir zwei Dinge bei einem Heizungsbauern/Blechnerei in Auftrag. 1. Solaranlage prüfen 2. Zwei Bleche fertigen und montieren um die Ein- bzw. Austrittsstelle des Edelstahlrohres (Kamin) am Haus zu verkleiden. Mündlich hieß es, alle Arbeiten werden ca 350 Euro kosten. Im Nov. kam dann ein Monteur und ein Azubi. wir unterschrieben, dass sie 2,5 h blieben. Die Solarflüssigkeit, die ausgetauscht wurde, wurde per Schlauch in unseren Garten geleitet mit der Aussage, das wäre o. k., es baut sich ab. Die Bleche wurden jetzt angebracht und das Loch das um das Edelstahlrohr ausgesägt war (Holzpanele/Dach) wurde nicht vollständig abgedeckt, was ja der Sinn dieser Arbeit sein sollte. Nun die Rechnung: 775 Euro, darin entlhalten: 56 Euro Entsorgung der Solarflüssigkeit (die in unserem Garten landete, was der Chef nun leugnet), 6 h Monteur (auf Nachfrage: 2,5 Monteur, 2,5 Azubi, 1h Kostenvoranschlag) und zum Mangel an dem Blech heißt es: Da war die Vorarbeit ja schon schlecht, das Loch um den Kamin war zu groß ausgeschnitten, stimmt, aber deswegen sollten die Bleche es ja verdecken! Der Handwerker will nun sein Geld, erst wenn er das vollständig hat, bessert er evtl. noch was nach und wenn wir nicht alles zahlen droht er mit Klage. Wie sollen wir uns verhalten? Wir sind wirklich ratlos! Vielen Dank!

Handwerker, Heizung, Kostenvoranschlag, rechnung, Recht, Schaden

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