Mein Mann hat einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente (alte BU-Rente vor 1961 geboren) wegen Epilepsie bei der Dt. RV gestellt. Jetzt wurde die Berufsunfähig als Zimmermann festgestellt, die alte BU-Rente aber abgelehnt mir der Begründung er könne noch in Vollzeit als Hausmeister arbeiten. Er hat aber berufliche Einschränkungen (nicht auf Leitern steigen - keine elektrischen Geräte bedienen, die nicht von alleine ausgehen usw.) und hat keine Kenntnisse in Haustechnik oder Elektrik, die ja normalerweise Voraussetzungen sind für einen Hausmeister! Außerdem darf er keinen Schichtdient und keine Nachtarbeit verrichten wegen der erhöhten Anfallsgefahr! Hat ein Widerspruch Erfolg? er ist übrigens schwerbehindert - GdB 50!
Vielen Dank schon mal für die Antworten!