Ablehnung der Schadensregulierung ohne Rechtsbehelfsbelehrung?
Mit Rechtsbehelfsbelehrung meine ich den Hinweis auf die Möglichkeit eines Widerspruchs. Ich dachte bisher immer, wenn so etwas fehlt ist das Schriftstück rechtlich ungültig.
Nun handelt es sich allerdings um keine Behörde, sondern um eine Versicherungsgesellschaft. Liegt die Sachlage hier wirklich andeers? Widerspruch müßte doch zuläßig sein? Liegen die Fristen hier anders als die üblichen 4 Wochen?
2 Antworten
Wenn ich es richtig verstehe, hat ein VU die Schadensregulierung abgelehnt. Was bitte willst Du da widersprechen? Du kannst nach den Gründen nebst Rechtsbegründung fragen. Oder über einen Anwalt oder Versicherungsberater danach fragen lassen. Widerspruch wäre ggfs bei Beitragserhöhungen im Sach Bereich denkbar, aber nicht bei der Schadensregulierung.
Ganz simpel. VU anschreiben und darum bitten auf welcher Rechtsgrundlage abgelehnt wurde. Neue Fakten liefern. Und dann ggfs Versicherungsberater engagieren.
Verwaltungsakte bedürfen der Rechtsbehilfsbelehrung, im zivilrechtlichen Bereich gilt das nur in Ausnahmefällen und das hier ist keiner bei dem gesetzlich so etwas angeordnet ist und es besteht ja auch kein Anlaß dazu. Es gibt nämlich keine Bestandskraft der Ablehnung. Solange die Forderung nicht verjährt ist kann msan vor Gericht klagen.
Hm - klingt logisch. Ich weiß auch nicht so recht was ich da schreiben könnte. Zunächst mal will ich auch "nur" erreichen, das der Vorgang nicht als erledigt betrachtet wird. Der VV hat nämlich Urlaub...