Trotz eigener Wohnung Mitbewohner der Wohnung meines Freundes?
Hallo, ich habe eine eigene Wohnung, in der ich gemeldet bin und auch alle meine Sachen (Möbel etc.) aufbewahre. In der Regel übernachte ich jedoch bei meinem Freund. Zum Duschen fahre ich dann morgens in meine Wohnung und auch nach der Arbeit fahre ich zum Umziehen etc. in meine Wohnung, bevor ich wieder zu meinem Freund fahre. Hat der Vermieter meines Freundes trotzdem das Recht die personenabhängigen Nebenkosten aufgrund meiner Person anzuheben? Die Nachbarn behaupten nämlich, ich sei bei meinem Freund eingezogen, obwohl ich nachweislich eine eigene Wohnung habe. Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus.
3 Antworten
Nachdem Du Dich täglich schon über einen längeren Zeitraum überwiegend in der Wohnung Deines Freundes aufhälst, bist Du nicht mehr nur als Gast oder Besucher zu betrachten. Ob Du Dich dann letztlich nur nicht duschst ist unerheblich - Du kannst bei den Nebenkosten durchaus als Kopf gezählt werden.
Sobald Du regelmäßig bei Deinem Freund übernachtest, sieht es für die Nachbarn natürlich so aus, als wärest Du dort eingezogen.
Wie soll ein Außenstehender feststellen, ob Du in dieser Wohnung duschst, Wäsche wäschst usw.
Sieh das mal aus der Sicht der Nachbarn, die personenabhängig zahlen und davon ausgehen müssen, dass sie Deinen Verbrauch mitbezahlen.
Also: Entweder solltest Du ganz zu Deinem Freund ziehen, oder auch Du zahlst anteilmäßig Nebenkosten, um weiteren Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden..
Das ist eine gute Frage. Zunächst mal würde ich in den Mietvertrag hineinschauen und prüfen was da steht. Falls da nichts steht außer pauschalen Formulierungen dann kommt man um eine Wertung nicht herum und ich würde sagen, dass das eher nicht in die Rubrik des ständigen Mitbewohners fällt.
richtig, so sehe ich es auch ! DH !
Würde übrigens im umgekehrten Fall auch nicht anders von den Mitbewohnern gewertet werden. Da gäbe es früher oder später das gleiche Problem, nur hinter anderen Mauern zu lösen ! K.