Schreck! Reise nicht fristgerecht bezahlt-kann es sein, daß die Reise so keine Gültigkeit mehr hat!

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Hier ein Gerichtsurteil zu solchen Fällen:

Das Landgericht Düsseldorf entschied bereits mit Urteil vom September 2011 (Urteil vom 21.09.2011 – Az.: 12 O 435/10), dass die Stornierungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswidrig ist.

Begründet wurde die Entscheidung der Düsseldorfer Richter damit, dass die Klausel erheblich von den gesetzlichen Bestimmungen abweicht und Verbraucher durch eine schnelle Stornierung unangemessen benachteiligt werden. Damit liegt ein Verstoß gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB vor. Befindet sich ein Verbraucher in Zahlungsrückstand, kann dies dem Reisebüro grundsätzlich nicht das einseitige Recht zur Vertragsauflösung einräumen.

Ein Rücktrittsrecht gem. §323 Abs. 1 BGB kann nach dem Willen des Gesetzgebers vielmehr erst dann angenommen werden, wenn der Verbraucher erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung mit entsprechender Ablehnungsandrohung gesetzt hat. Es ist gerade nicht möglich, dass sich der Reiseveranstalter direkt vom Vertrag lösen will, wenn die Reise nicht rechtzeitig gezahlt worden ist.

Setz dich mit dem Veranstalter in Verbindung. Eigtl dürfte da nichts passieren!