Schließt ein Beschäftigungsverbot für Schwangere auch Teilnahme an Abschlußprüfung ein?

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Kann die Auszubildende auch bei einem individuellen Beschäftigungsverbot an Prüfungen teilnehmen? An Prüfungen darf die Auszubildende dagegen auch während der Beschäftigungsverbotszeiten teilnehmen, da das MuSchG nur für das privatrechtliche Ausbildungsverhältnis, nicht aber für die öffentlich-rechtliche Prüfungsteilnahme gilt.

http://www.duesseldorf.ihk.de/Ausbildung_Lehrstellen_Pruefungen/ausbildung/Ausbildung_von_A-Z/1702674/Schwangerschaft_einer_Auszubildenden.html;jsessionid=391C19E953420D764FD28874ABBAC784.repl1

Wenn die Azubi bei der Prüfung mit Stoffen hantieren muss, die evtl. die Frucht gefährden, kann sie die Prüfung nicht ablegen. Andernfalls steht einer Prüfung nichts entgegen.