Überstundengeld bei Unterhaltspfändung
Hallo, ich habe ein Pfändungskonto von 1657,- €uro in Monat, da ich für 2 Kinder 508,- €uro Unterhalt bezahle. Ich habe jetzt 850,- €uro Überstunden bezahlt bekommen, wieviel Geld sind von den Überstunden pfändbar.( Es ist eine Unterhaltspfändung)
2 Antworten
Sonderleistungen und Zahlungen werden gesondert behandelt.
Bei geleisteten Mehrarbeitsstunden (Überstunden) sind 50% unpfändbar
Siehe auch: http://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendung-von-sonderzahlungen
1657 € + 850 € = 2507 €
Pfändungsbetrag ist, bei 2507 € Einkommen und zwei Unterhaltsberechtigten, laut Pfändungstabelle 337,02 €.
Siehe auch hier: http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/die-neue-pfaendungstabelle-ab-01-07-2013/
Du darfst also einiges von deinem Überstundengeld behalten.
Achtung Falle: Kommt Dein Geld auf ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) solltest Du beachten, dass den üblichen Pfändungsfreibetrag übersteigende Beträge ggf. im Folgemonat gepfändet werden können. Deshalb rechtzeitig abheben und unters Kopfkissen damit ..;-)