Muß ein Wegerecht zwingend im Grundbuch stehen?
Ist es nötig, ein Wegerecht im Grundbuch einzutragen oder genügt privatrechtlicher Vertrag der Betroffenen?
2 Antworten
Wenn der Eigentümer des Grundstücks wechselt, ist der neue Eigentümer nicht an den privatrechtlichen Vertrag gebunden. Schon allein deshalb nicht, da der Vertrag nicht Bestandteil des Kaufvertrages ist. Nebenabsprachen bei Grundstückskäufen sind nichtig und unzulässig. Darüber wird man beim Notar-Vertrag belehrt. Durch diesen Umstand kann es sein, das eine solche Nebenabsprache grundsätzlich unzulässig ist.
Knausern kann ganz schön teuer werden: Nur bei eingetragenen Rechten sind die jeweiligen Rechtsnachfolger daran gebunden. Das wäre dann eine nette Überraschung, wenn man nach dem Eigentümerwechsel des Nachbargrundstücks nicht mehr zu seiner eigenen Garage fahrenb darf!
Offengestanden: Ähnliche Geschichten stehen alle 4 Wochen im Ratgeberteil einer jeden Zeitung. Na ja, nicht jeder: Bei Bravo beschäftigt man sich eher mit dem ersten Pickel. Und in den St.Pauli Nachrichten mit dem Liebesleben der deutschen Hausfrau.
@P59: wieder mal was, das heute ohnehin in der Zeitung stand.
Nach Verkauf liess der neue Eigentümer den Nachbarn nicht mehr über sein Grundstück zur Garage fahren. Neue Eigentümer bekam Recht und Nachbar muss einen anderen Weg nehmen.
Zumindest in meiner Zeitung war das wie und warum genau erklärt. In der BILD vermutlich nicht.