Bekannte haben einen wintergartenmässigen Anbau rückseitig am Haus vor langer Zeit ohne Baugenehmigung errichtet. Jetzt meldet sich das Vermessungsamt und will den Bau kostenpflichtig vermessen, da er nicht im Lageplan auftaucht. Wäre er vor 1972 errichtet worden, würde das Amt die Kosten übernehmen.So genau wissen es meine Bekannten nicht mehr, da der Bau in Eigenregie nach und nach erstellt wurde, erst das Dach, dann die Verglasung.Aussehen und Ausführung sind einwandfrei. Es ist aber nicht so ganz klar, ob der Anbau genehmigungspflichtig wäre. Frage : sollte man auf eigene Kosten den Bau vermessen lassen, da die eindeutigen Nachweise von der Zeit vor 1972 fehlen und sollte man von sich aus auch die Baubehörde um Auskunft bitten, ob das Gebäude eine nachträgliche Genehmigung braucht? Denn es ist doch sehr wahrscheinlich, dass das Vermessungsamt die Baubehörde informiert.
Wintergarten : Vermessungsamt will vermessen, Bauamt nachträglich informieren?
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