Darf 1 Anwalt aufgrund eines Verkehrsunfalls den Eigentümer des Pkws zu Geltendmachung seines Sachschadens, den Fahrer für dessen Personenschaden und den Beifahrer gleichsam für seinen Personenschaden vertreten? Ich frage das aus der Sicht des Beifahrers, da ich eine bedenkliche Zurückhaltung bei der Geltendmachung meiner Schadensersatzansprüche feststellte.
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