Bedarf es der Zustimmung des Vermieters, wenn ein Kind beim Vater mit einzieht?

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Jein...

Der Einzug des Kindes muss dem Vermieter auf jeden Fall mitgeteilt werden. Eine Person mehr wirkt sich auf die Nebenkosten aus. Da es derSohn ist, kann der Vermieter aus diesem Grund den Einzug nicht verweigern.

Nun steht im Mietvertrag, daß die Wohnung an eine Person vermietet wurde. Und da fängt es an, komplizierter zu werden:

Wenn die Wohnung zu klein ist (nach objektivem Maßstab), dann kann der Vermieter sehr wohl sagen, daß die Wohnung ab zwei Personen überbelegt ist. Deshalb ist es dann wahrscheinlich sinnvoll, gleich eine neue Wohnung zu suchen.

Wenn es bei der Vermietung an nur eine Person lediglich um Abrechnungsfragen geht, ist das alles natürlich kein Problem. Dann sollte man eine Ergänzung zum Mietvertrag aushandeln können. Werden die Nebenkosten pauschal gezahlt, muss dann wahrscheinlich einfach etwas mehrgezahlt werden.

In dem Fall müßte man also detailliert auf die Wohnung und den Vertrag gucken. Das kann am besten ein rechtlich versierter Fachmann vor Ort: Anwalt oder Mieterverein

Der Vermieter muß informiert werden. Die Nebenkosten könnten sich neu berechnen. Auch muß der Wohnraum für zwei Personen geeignet sein. Dies ist das einzige Gegenargument des Vermieters. Bei diesem engen Verwandtschaftsverhältnis gibt es sonst keine stichhaltigen Einwände.

Zunächst wäre der Mietvertrag mal zu prüfen. Eine anderslautende Vereinbarung ("Der Mieter bezieht die Wohnung allein"), zumal in einem individuellen MV, stünde dem eindeutig entgegen.

Dann wäre die Erlaubnis des Vermieters bei dauerhaftem Zuzugs verpflichtend einzuholen, andernfalls droht fristlose Kündigung.

Die Zuzugsgenehmigung darf der VM allerdings nur verwehren, wenn in der Person des Sohnes berechtigte Gründe lägen, eine Überbelegung vorläge oder eben Ausschluss durch Mietvertragsbestimmung.

Unbegründete oder fadenscheinige Verweigerung wäre hingegen einklagbar.

Die verbrauchs- und pesonenabhängigen BK würden sich selbstverständlich erhöhen.

G imager761

der Vermieter muss über den Einzug informiert werden. Nur wenn der Mietvertrag oder objektive Gründe gegen die Nutzung der Wohnung durch eine weitere Person sprechen, kann es zu Problemen führen.